Bei einer Alarmierung zu einem Einsatz war das Feld "Blaulicht" als positiv angezeigt. Weiter unten im Text wurde dann *Ohne Sondersignal* händisch dazu geschrieben. Auf dem Navigationssystem wird nur ein Teil des Textes angezeigt, was dazu führte, dass dieser letzte Satz nicht angezeigt wurde.
Durch diesen Umstand kam es zu einer vermeidbaren Nutzung des Sondersignals bei der Anfahrt.
Der Berichtende schlägt vor, dass die ILS das Feld "Blaulicht" nicht aktiviert, wenn kein Sondersignal erforderlich ist. Ebenso sollte die ILS in solchen Situationen nochmals über Funk mitteilen, dass der Alarm ohne Sondersignal zu bewältigen ist.
Wann Fahrzeuge des Rettungsdienstes Sonderrechte in Anspruch nehmen können, regelt § 35 Abs. 5a der Straßenverkehrs-Ordnung. Dies ist der Fall, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Liegen diese Voraussetzungen nach dem Meldebild nicht vor, kann die ILS ein Einsatzmittel ohne Sondersignal entsenden. Wird das Blaulichtfeld auf Grund lokaler Einstellungen der ILS nicht zuverlässig an die Einsatzmittel übersandt, soll seitens der ILS per Sprechfunk auf eine Anfahrt ohne Sondersignal hingewiesen werden.
Der „Blaulichthaken“ im Einsatzleitsystem spielt für die Berechnung der Einhaltung der Hilfsfrist eine entscheidende Rolle: Es werden nur Anfahrten mit Sondersignal für die Ermittlung der Fristeinhaltung herangezogen. Bei Einsätzen, in denen das Rettungsmittel von der ILS explizit auf eine Anfahrt ohne Blaulicht hingewiesen wird, muss daher der „Blaulichthaken“ in der Einsatzdokumentation konsequent entfernt werden. Örtlich etablierte Freitexteinträge sowie Hinweise per Sprechfunk sind parallel selbstverständlich möglich, werden von der Auswertung aber nicht erfasst (vgl. IMS D3-2289-12-13 vom 21.11.2023).
Ein Patient wurde per NIDA in der Zielklinik angemeldet. Bei Eintreffen in der Klinik lag dort keine Voranmeldung auf dem Monitor vor und die Klinik war auf den Patienten nicht vorbereitet. Die Voranmeldung wurde um ca. 23:40 Uhr abgeschickt und mit Ankunftszeit 00:00 Uhr angegeben. Laut Berichtendem wurde im Nachgang herausgefunden, dass bei der Angabe der Eintreffzeit das Datum nicht auf den nächsten Tag (00:00 Uhr) angepasst wurde. Dies muss im NIDApad manuell erfolgen. Demnach wurde an das Klinikum eine Voranmeldung mit bereits zurückliegender Uhrzeit 00:00 Uhr versandt und von der NIDA-Software (da der Eintreffzeitpunkt vermeintlich schon ca. 23:40 Stunden zurücklag) ins Archiv geschoben.
Im geschilderten Fall kam es zur Erzeugung und Übermittlung von Voranmeldungszeiten, welche (für die NIDA-Software) in der Vergangenheit liegen; eine entsprechende Überprüfung seitens der Software erfolgt nicht. Üblicherweise ist im Voranmeldungsfeld nur die Uhrzeit anzupassen, eine Kontrolle des Datums ist in der Regel nicht notwendig.
Auf dem bayernweit im Rettungsdienst genutzten Dokumentationssystem NIDApad läuft die Software NIDAmobile des Herstellers medDV. Die Voranmeldung in der Klinik wird per Maskeneingabe durchgeführt. Hierbei ist das Feld "Datum" mit dem aktuellen Datum vorbelegt. Das Feld "Zeit" ist leer, jedoch ein Pflichtfeld.
Mögliche Eingabekonstellationen bei einer zu erwarteten Eintreffzeit in 30 Minuten:
Fazit:
Die Fa. medDV ist diesbezüglich bereits informiert, bis zur Änderung der Software ist die Datumsanpassung manuell vorzunehmen und die vorliegenden Eintragungen sind kritisch zu hinterfragen.
Die Anzeige eines digitalen Fieberthermometers war versehentlich von „°Celsius“ auf „°Fahrenheit“-Anzeige umgestellt worden, was von der Besatzung erst im Einsatz bei Anwendung bemerkt wurde. Der erhobene Messwert konnte vor Ort mit Hilfe des Internets via Smartphone umgerechnet werden. Nach dem Einsatz und nach Studieren der Bedienungsanleitung konnte das Fieberthermometer durch entsprechende Drück-Reihenfolge des einzigen Bedienknopfes auf Grad Celsius umprogrammiert werden.
Gerade dieser Fall zeigt, dass auch vermeintliche und vermeidbare Kleinigkeiten im Einsatz zumindest aufhalten und – wie hier - Personal mit der Fehlerkompensation binden können. Über die reine Erfüllung der Vorschriften der MPBetreibV hinaus ist es daher sinnvoll, dass auch die Bedienungsanleitungen von Kleingeräten auf den Einsatzmittel mitgeführt werden.
Als „Lessons Learned“ sieht der Berichtende folgende Punkte:
Erst nach der prolongierten Versorgung eines Patienten in einem PKW (kein Unfall) fiel dem Rettungsdienstteam auf, dass der PKW nicht ausgeschaltet gewesen war. Beim Fahrzeug handelte es sich um ein Elektroauto (BEV), ein (versehentlicher) Tritt auf das Gaspedal hätte jederzeit eine Beschleunigung des PKW zur Folge haben können. Dies war während der Patientenversorgung für niemanden aus dem Team ersichtlich.
Es ist nicht immer sichergestellt, dass Elektroautos auf den ersten Blick als solche erkannt werden. Es sollte, bevor man an Elektroautos tätig wird, auf folgende Erkennungsmerkmale geachtet werden:
Bei Einsätzen an Elektroautos wird folgendes Vorgehen empfohlen:
Bei Beachtung dieser Sofortmaßnahmen ist ein sicheres Arbeiten gewährleistet; siehe auch Merkblatt „Alternativ angetriebene Fahrzeuge“ für die Feuerwehren Bayerns.
Initial erfolgte die Alarmierung durch die ILS zum RD 1, kurze Zeit später musste nach weiteren Notrufmeldungen auf RD 4 erhöht werden. Da sich die Einsatzstelle am Rande des Leitstellenbereichs befand, wurden mehrere Einsatzmittel aus dem benachbarten ILS-Bereich disponiert. Auch wurde eine USWL an eine weitere ILS gesendet bzgl. Krankenhausabklärung für einen der Patienten. Währenddessen ordnete der Disponent der einsatzführenden ILS im Patientenfeld die Patienten dem jeweiligen Einsatzmittel zu. Beim Beschreiben der Bemerkung im jeweiligen Patientenfeld, um hier das Verletzungsmuster etc. zu dokumentieren, aktualisierte bzw. synchronisierte das System fast sekündlich; somit war es nahezu unmöglich, eine adäquate Dokumentation durchzuführen. Auch das Abspeichern der Informationen funktionierte nur sporadisch. Schlussendlich konnten in der Akutphase die Patienten nicht auf die jeweiligen Fahrzeuge gezogen bzw. ein korrektes Verletzungsmuster dokumentiert werden.
Da die technischen Probleme nicht mehr konkret nachvollzogen werden können, kann seitens cirs.bayern nur ein allgemeiner Hinweis hierzu gegeben werden.
Das Ausfüllen der jeweiligen Patientenmaske mit den jeweiligen Zustandsbeschreibungen, Verdachtsdiagnosen, Verletzungsmuster ist die Lehrmeinung der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried. Durch diese Vorgehensweise ist der Patient unverwechselbar und übersichtlich einem Fahrzeug zugeordnet. Verwechslungen bei mehreren Patienten können somit ausgeschlossen werden.
Eine Dokumentation im Rückmeldefenster kann aufgrund der Unübersichtlichkeit nicht empfohlen werden. Desweiteren werden Dokumentationen im Rückmeldefenster teilweise über die Schnittstellen übertragen, somit ist der Datenschutz nicht mehr gewährleistet.