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Art des Zwischenfalls

Ein Großteil der im bayerischen Rettungsdienst vorgehaltenen EZ-IO®-Bohrer wurden im Rahmen des zentralen Einkaufsprozesses nahezu zeitgleich beschafft. Es häufen sich nun Berichte bei cirs.bayern, dass der EZ-IO®-Bohrer beim Bohren in den Knochen plötzlich stehen bleibt und nicht mehr weiter gebohrt werden kann, z. T. obwohl initial die LED-Anzeige noch grün leuchtete.

 

Anmerkung

Laut Hersteller ist „der häufigste Grund für ein langsamer werden oder Blockieren des Bohrers eine falsche Technik, insbesondere ein zu starker Druck nach unten beim Einführen. Das Nadelset sollte stets unter behutsamem bis mäßigem Druck eingeführt werden.“
Bezüglich der korrekten Anwendung des EZ-IO und der (regelmäßigen) Überprüfung der Batterie sei auch auf folgenden Eintrag verwiesen: Kontrolle Batterie EZ-IO-Bohrer. Dementsprechend soll eine Überprüfung des Bohrers und des Batteriestatus nur nach der Anwendung im Zuge der Reinigung / Aufbereitung erfolgen, so dass die Kapazität der Batterie für den Bohrvorgang am Patienten geschont werden.

Kann bei Funktionsstörungen oder Geräteausfällen ein Anwenderfehler sicher ausgeschlossen werden, dann soll - wie bei jedem Medizinprodukt - bei einem vermuteten Gerätefehler in jedem Fall dazu eine Meldung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgen.

 

Art des Zwischenfalls

Während eines Einsatzes wurde vom LIFEPAK 15 ein 12-Kanal-EKG auf das NIDApad übertragen. Hierbei fand folgende Vorgehensweise Anwendung:
Button „Übertragen“ gedrückt, im Menü „Übertragen“ das Feld „Bericht“ von „Alle“ auf „12-Ablt.Nr. 1“ geändert und mit dem Button „senden“ an das NIDApad geschickt.

Am NIDApad war das 12-Kanal-EKG jedoch nicht verfügbar. Lediglich die Meldung „<Uhrzeit> Ereignis: Lifepak, Info, Strom ein“ erschien.

 

Anmerkung

Zur sicheren Übertragung des 12-Kanal-EKG vom LP 15 an das NIDApad empfiehlt sich im Menü „Übertragen“ das Feld „Bericht“ auf die Einstellung „Alle“ zu belassen. Somit wird die Übertragung des Datensatzes mit der Meldung „<Uhrzeit> Ereignis: Lifepak, Info, Ruhe-EKG gespeichert“ durch das NIDApad quittiert und ist dort verfügbar.

 

Art des Zwischenfalls

Ein RTW der neuesten Generation wurde zu einem Einsatz mit einen schwergewichtigen Patienten disponiert. Dieser Patient konnte zunächst nicht transportiert werden, da entsprechendes und notwendiges Zusatzequipment (Schwerlasttragetuch etc.) nur auf dem S-RTW vorgehalten wird. So musste ein KTW Zusatzmaterial vom S-RTW, der noch vorhanden ist, an die Einsatzstelle verbringen.

 

Anmerkung

Die neuen Fahrtragensysteme der Rettungswagen (RTW BY 2022) sind wegen der Anforderung der DIN EN 1789 mit einer elektrohydraulischen Beladehilfe ausgestattet, für eine Belastung von bis zu 300 kg Körpergewicht ausgelegt und verfügen zudem über eine klappbare Verbreiterung der Auflagefläche. Sie eignen sich daher auch zum Transport von adipösen Personen. Mittelfristig werden diese RTW flächendeckend auch die Schwerlast-Rettungswagen (S-RTW) ersetzen.
Die aktuell im Zulauf befindliche Version (RTW BY 2022) kann jedoch noch nicht als vollwertiger S-RTW bisheriger Prägung eingesetzt werden, da dieser Fahrzeugtyp als zentral beschaffte Standardbeladung weder eine verbreiterte Vakuum-Matratze noch ein entsprechendes Trage-/Gleittuch mitführt. Dies wird nach heutiger Planung erst bei der Folgegeneration (RTW BY 2023) der Fall sein.

Bis zur flächendeckenden Vorhaltung dieser RTW muss wie bereits bisher, u.a. anhand der individuellen Gegebenheiten im Einsatz, des Patientenzustands und der Ausstattung des eingesetzten RTW über das Vorgehen entschieden und erforderlichenfalls neben weiteren Kräften auch ein S-RTW zum Transport angefordert werden.
Eine zentrale oder allgemein gültige Regelung ist auch hier wegen der heterogenen Rahmenbedingungen vor Ort nicht möglich. Die zugehörigen Abläufe sollten daher grundsätzlich bei der örtlichen Einsatzvorbereitung und der lokalen Nahtstellen-Abstimmung mit den beteiligten Stellen und Einrichtungen (ILS, ELRD, Feuerwehr, etc.) im Vorfeld betrachtet und das Vorgehen fixiert werden.

 

Art des Zwischenfalls

Sowohl bei einer dringenden Postprimärverlegung als auch bei der Nachforderung eines RTH an eine Unfallstelle kam es nach retrospektiver Einschätzung der Berichtenden zu einer deutlichen Verlängerung der Gesamtverlegungszeit bzw. Prähospitalzeit.
Als Ursache wurde die aktuelle Nicht-Verfügbarkeit des angedachten Rettungsmittels in Kombination mit mangelnder Kommunikation und fehlender Neubewertung der Lage identifiziert. In beiden Fällen war der eigentlich angedachte RTH nicht verfügbar, die Disposition eines weiter entfernten RTH durch die ILS ohne Information an den Anfordernden führte dann zu relevanten Verzögerungen.

 

Anmerkung

Insbesondere bei Primäreinsätzen im Rahmen von Tracerdiagnosen als auch bei Notfall-/Postprimärverlegungen zur sofortigen Intervention in der Zielklinik muss eine möglichst kurze Gesamteinsatzdauer von allen Beteiligten immer im Blick behalten werden.

Dabei sind in diesen Fällen nicht nur die eigentlichen Transportzeiten, sondern auch Anfahrt-/Anflugzeit, Übergabe und auch eventuell zusätzliche Transferzeiten an der Zielklink zu berücksichtigen und zwischen den Beteiligten zu kommunizieren.
Fixierungsfehler sollten vermieden werden. Bei geänderten Umständen muss eine gute Kommunikation, Neubewertung der Lage und ggf. auch eine Änderung der Strategie/Umdisposition zum Patientenwohl erfolgen.

 

Art des Zwischenfalls

Im Rahmen eines Datenschutzaudits an einer Notaufnahme wurden mehrere Datenschutzverstöße im Rettungsdienst festgestellt.  So lagen z. B. Transportscheine und Fahrtenbücher mit lesbaren Patienten- bzw. Einsatzdaten hinter der Windschutzscheibe, Einsatzdaten waren am Display von außen lesbar, Fahrzeuge waren überwiegend nicht abgesperrt (Zugriff auf Daten und Geräte) und im Papierkorb der Notaufnahme wurden ausgefüllte Protokolle gefunden.

 

Anmerkung

Die im Rettungsdienst verarbeiteten Gesundheitsdaten gehören gemäß Art. 9 DSGVO zur besonderen Kategorie personenbezogener Daten.
Die unbefugte Offenbarung von anvertrauten Geheimnissen kann für Geheimnisträger strafbar sein. Schon aus Eigeninteresse sollte unter anderem auf einen ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten geachtet werden.

Die Betreiber sind dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeitenden im Rettungsdienst bzgl. Datenschutz und Schweigepflicht entsprechend unterwiesen werden und der konkrete Umgang mit personenbezogenen Daten erläutert wird.

 

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