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Art des Zwischenfalls

Wiederholt betreffen Berichte die Austauschbarkeit von Beatmungsgeräten zwischen NEF und RTW bzw. das Haltern eines NEF-Beatmungsgeräts (Weinmann Medumat Transport) in der Wandhalterung der RTW-Beatmungsgeräte (Weinmann Medumat Standard / Standard 2).

 

Anmerkung

Bereits seit 2012 empfiehlt die zentral beschaffende Einrichtung im Rettungsdienst Bayern (PEQ) die Beschaffung von Tragesystemen ohne integrierte Sauerstoffflaschenhalterung, da diese neben einem deutlich leichteren Handling und geringeren Platzbedarf an der Gerätebord im RTW / im NEF haben.
Im Zuge der Schnittstellenharmonisierung unter den NEF- und RTW-Beatmungsgeräten des Herstellers Weinmann Emergency besteht eine Empfehlung der PEQ zum Einsatz von Beatmungsgeräten Weinmann Medumat Transport und Standard 2 auf Tragesystemen ohne integrierte Sauerstoffflaschen-Halterung, da diese wandhalterungsseitig mit dem Tragesystem „WM Life Base mini II“ kompatibel sind - und so ein einfaches Umsetzen des NEF-Beatmungsgeräts in den RTW ermöglicht wird.

Grundsätzlich untereinander mechanisch kompatibel sind somit die Wandhalterungen

  • WM Base-Station Mini II
  • WM Base-Station 1 NG

mit den Tragesystemen

  • WM Life Base Mini II
  • WM Life Base 1 NG
  • WM Life Base 1 NG XS

Die zum Betrieb notwendige Stromversorgung der Beatmungsgeräte WM Medumat Transport und WM Medumat Standard 2 muss bei Kombination mit einer nicht mit einer 12 V -Ladeschnittstelle ausgestatteten Wandhalterung aus dem geräteinternen Akku erfolgen.

Entgegen der Empfehlung entschieden sich jedoch einzelne Gerätebetreiber für die bis 2017 alternativ angebotene Beschaffung der Beatmungsgeräte WM Medumat Transport auf Life Base 4 NG bzw. WM Medumat Standard 2 auf Life Base 3 NG (jeweils mit Sauerstoffflasche auf dem Tragesystem). Diese sind zwar untereinander, aber nicht jedoch mit den eingangs dargestellten Systemen kombinierbar.

Für die Wandhalterungen WM Base-Station 1 NG der NEF-Beatmungsgeräte zählen zum zentral bereitgestellten Lieferumfang immer ein Satz Normschienenklemmen, welche eine sichere und normkonforme Adaption des Beatmungsgeräts mit der Halterung an die in NEF und RTW verbauten / vorgehaltenen Schienensysteme erlaubt.

Einzelne Durchführende haben jedoch diese Normschienenklemmen nicht an den Gerätehalterungen montiert, so dass hierdurch eine weitere Varianz und damit einhergehend eine zusätzliche Begrenzung der Interoperabilität der Beatmungsgeräte zwischen NEF und RTW bedingt ist. Die beiden letztgenannten Punkte sollten örtlich von den Beteiligten abgestimmt egalisiert werden, eine zentrale Lösung ist hier leider nicht möglich.

 

Art des Zwischenfalls

Bei einem Patienten mit liegendem Port und kontinuierlich über ein Pumpensystem laufenden Chemotherapie wurde (trotz guter Venenverhältnisse) auf eine Venenpunktion verzichtet, und stattdessen an das bestende Portnadel-Sytem ein Dreiwegehahn eingebaut, um darüber Notfallmedikamente so intravenös applizieren zu können. Bei der ersten Applikation kam es dann zu einer akzidentellen Bolus-Gabe der im Schlauchsystem hinter dem Dreiwegehahn befindlichen Chemotherapeutika.

 

Anmerkung

Insbesondere bei schwierigen Venenverhältnissen ist ein implantierter Port-Katheter eine verlockende Alternative zur Venenpunktion, besonders wenn der Port bereits angestochen ist. Die Literatur rät stellenweise etwas kritiklos zur Port-Nutzung auch im Notfall [1].

Obwohl der Punktionsvorgang an sich unkompliziert ist, ist die Portverwendung gerade in der Notfallsituation mit einigen Hürden und Risiken verbunden. Es sind spezielle Nadeln mit passendem Schliff erforderlich ("Huber-Nadeln"), damit kein Fragment aus der Portmembran herausgestanzt wird und diese sich nach Nadelzug wieder verschließt. Die Punktion muss unter sterilen Kautelen erfolgen (sterile Materialablage zur Vorbereitung, sterile Handschuhe, sorgfältige Desinfektion unter Beachtung der Einwirkzeiten), was unter Notfallbedingungen eine handwerkliche Herausforderung darstellen dürfte und einen Zeitvorteil unwahrscheinlich macht. Auch jede andere Handhabung des Portsystems muss streng aseptisch erfolgen, handelt es sich doch bei der Portinfektion um die häufigste Komplikation, die dann meist einen chirurgischen Eingriff nach sich zieht. Die Durchflussraten am Port sind begrenzt, und zu hoher Druck bei der Injektion kann zu einer Beschädigung des Systems führen. Daher muss sehr vorsichtig und möglichst mit großvolumigen Spritzen injiziert werden. Vor der ersten Verwendung ist stets sicherzustellen, dass der Port nicht mit Heparin "geblockt" ist. Ist dies der Fall, muss das Totraumvolumen zunächst aspiriert werden. Sofern eine Blutentnahme vorgenommen wurde oder visköse / hochosmolare Flüssigkeiten infundiert wurden, muss einer Verstopfung durch vorsichtiges, aber gründliches Spülen vorgebeugt werden. Bei Diskonnektion oder dem Leerlaufen einer freien Infusion kann sich aufgrund häufig bestehender negativer Drücke in den zentralen Venen eine Luftembolie entwickeln.

Auch wenn der Port bereits mit einer passenden Nadel punktiert ist, ist einiges zu beachten, wobei ein Bolus der bereits laufenden Infusions- / Medikamentenlösung das kleinste Problem darstellen dürfte. Auf die Notwendigkeit aseptischen Arbeitens muss auch hier nochmals hingewiesen werden. Geachtet werden muss (wie auch sonst) auf die Kompatibilität der verwendeten Pharmaka. Bei einer Durchmischung der Lösungen z. B. in der Port-Kammer könnte es sonst zu Ausfällungen und der Okklusion des Katheters kommen. Gerade bei bereits laufenden Ernährungslösungen oder Chemotherapeutika dürften die Kompatibilitäten nicht zwingend allgemein geläufig sein.

Alles in allem erscheint die anfänglich verlockende Alternative der Portverwendung bei näherem Hinsehen mit zahlreichen Nachteilen verbunden zu sein, so dass ein Anstechen im Rettungsdienst absoluten Ausnahmesituationen vorbehalten bleibt. In den allermeisten Fällen ist der periphervenösen Punktion der Vorzug zu geben.

 

Literatur:
[1] Strobel, S., Kiele, K., Dorau, W. et al. (2021) Einfach und praktisch: Anlage venöser Portsysteme in Rettungsdienst und Notaufnahme. Notfall Rettungsmed 24, 1124–1128. https://doi.org/10.1007/s10049-021-00857-1
[2] Meißner, C., Meißner, L. (2016) Zugänge und Katheter. In: Meißner, C. (eds) Basic Skills PJ. Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-48703-7_6

 

Art des Zwischenfalls

Es wurde wiederholt berichtet, dass durch unbeabsichtigt im Betrieb aus der 12 V-Steckdose gelöste Stecker keine Ladung des EKG-Geräts corpuls3 in der Fahrzeug-Ladehalterung erfolgte und der Gerätebetrieb in Folge nur über die internen Batterien lief. Wurde dieser Fehler nicht bemerkt, so entstanden zum Teil im Einsatz Situationen, in denen ggf. die Ladestände der Geräte für ein adäquates Monitoring oder eine Elektrotherapie nicht mehr hätten ausreichen können.

 

Anmerkung

Beim Gerätehersteller wurde seitens PEQ bereits als Verbesserungsvorschlag adressiert, hier künftig einen abgewinkelten Stecker für die Bordnetz-Verbindung zu verwenden, eine Rückmeldung zur Realisierbarkeit steht dazu noch aus.

Grundsätzlich sollte jedoch Bestandteil eines jeden EKG-Gerätechecks sein, dass auch die Funktion der Geräte-Ladung, erkennbar an der grün leuchtenden LED im Ladegerät rechts oben am EKG-Gerät einer Sichtkontrolle unterzogen wird (s. Foto).

Leuchtet diese LED bei in die Kfz-Ladehalterung korrekt eingestelltem Gerät nicht, sollte zunächst die Bordnetz-Verbindung durch Kontrolle des 12 V Kfz-Steckers in der zugehörigen Steckdose kontrolliert und erforderlichenfalls hergestellt werden. Ist hier kein Fehler feststellbar, so bestehen die nachfolgenden Schritte in der Überprüfung der die Steckdose absichernden Sicherung und – wenn auch hier kein Defekt erkannt wird - in der Informationsweitergabe an den zuständigen Medizinprodukte-Beauftragten und die Überprüfung der Kfz-Ladehalterung auf vorliegende Schäden oder Defekte.   

 

Art des Zwischenfalls

Es wurde berichtet, dass nach Anpassung der PZC (Patientenzuweisungscodes)-Liste Bayern zum 06.12.2023 diese nicht in ELDIS 3 Bayern erfasst wurde.

 

Anmerkung

In der Patientenmaske in ELDIS 3 Bayern sind die PZC`s integriert und sollen auch hier genutzt werden. Mindestens sollen aber immer alle patientenbezogenen Rückmeldungen hier entsprechend zugeordnet werden (s. auch Ausfüllen des Patientenfelds nicht möglich). Damit dies erfolgreich durchgeführt werden kann ist es notwendig, dass in ELDIS 3 Bayern die PZC einheitlich durch die Fa. eurofunk bzw. die VK-ILS gepflegt werden.

Änderungen, die sich auf IVENA beziehen, werden durch den IVENA Anwenderbeirat Bayern gesteuert und über diverse Wege kommuniziert (in IVENA an jeden registrierten Nutzer per Nachricht über die ÄLRD). Hierzu wird künftig zusätzlich die VK-ILS aufgenommen, damit entsprechende Anpassungen / Aktualisierungen direkt in ELDIS 3 Bayern für alle Leitstellen vorgenommen werden.

 

Art des Zwischenfalls

Bei einer Alarmierung zu einem Einsatz war das Feld "Blaulicht" als positiv angezeigt. Weiter unten im Text wurde dann *Ohne Sondersignal* händisch dazu geschrieben. Auf dem Navigationssystem wird nur ein Teil des Textes angezeigt, was dazu führte, dass dieser letzte Satz nicht angezeigt wurde.
Durch diesen Umstand kam es zu einer vermeidbaren Nutzung des Sondersignals bei der Anfahrt.

Der Berichtende schlägt vor, dass die ILS das Feld "Blaulicht" nicht aktiviert, wenn kein Sondersignal erforderlich ist. Ebenso sollte die ILS in solchen Situationen nochmals über Funk mitteilen, dass der Alarm ohne Sondersignal zu bewältigen ist.

 

Anmerkung

Wann Fahrzeuge des Rettungsdienstes Sonderrechte in Anspruch nehmen können, regelt § 35 Abs. 5a der Straßenverkehrs-Ordnung. Dies ist der Fall, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Liegen diese Voraussetzungen nach dem Meldebild nicht vor, kann die ILS ein Einsatzmittel ohne Sondersignal entsenden. Wird das Blaulichtfeld auf Grund lokaler Einstellungen der ILS nicht zuverlässig an die Einsatzmittel übersandt, soll seitens der ILS per Sprechfunk auf eine Anfahrt ohne Sondersignal hingewiesen werden.

Der „Blaulichthaken“ im Einsatzleitsystem spielt für die Berechnung der Einhaltung der Hilfsfrist eine entscheidende Rolle: Es werden nur Anfahrten mit Sondersignal für die Ermittlung der Fristeinhaltung herangezogen. Bei Einsätzen, in denen das Rettungsmittel von der ILS explizit auf eine Anfahrt ohne Blaulicht hingewiesen wird, muss daher der „Blaulichthaken“ in der Einsatzdokumentation konsequent entfernt werden. Örtlich etablierte Freitexteinträge sowie Hinweise per Sprechfunk sind parallel selbstverständlich möglich, werden von der Auswertung aber nicht erfasst (vgl. IMS D3-2289-12-13 vom 21.11.2023).

 

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