Eine RTW-Besatzung befindet sich bei einem stabilen und unauffälligen Patienten, der zur weiteren Untersuchung in den RTW verbracht wird. Ohne ersichtlichen Grund dekompensiert der Patient dort psychisch und greift die RTW-Besatzung wahnhaft an. Aufgrund der allgemeinen Situation (weitere Freunde vor dem RTW) wird der RTW mit dem Paniktaster verriegelt und via Status "0" die Polizei in der ILS angefordert. Wegen der Lautstärke im RTW kann die ILS den Funkspruch "Patient aggressiv, benötigen Polizei" nur in Fragmenten aufnehmen. "Benötigen Polizei" steht hierbei lt. Meldung außer Frage. Eine weitere Verständigung via Funk ist situationsbedingt nicht möglich. Nachdem die Polizei nicht eintrifft, wird nach 15 Minuten erneut via Status "0" der Kontakt zur ILS mit dem Wortlaut "werden angegriffen, benötigen Polizei" gesucht. Dieser Sprechwunsch wird von einem Disponenten, der aus der Pause geholt wurde, bearbeitet. Nach weiteren 15 Minuten wird die Einsatzzentrale der Polizei (EZ) telefonisch kontaktiert und in Erfahrung gebracht, dass die EZ erst 3 Minuten nach dem zweiten Status "0" einen Einsatz anlegen konnte, da sie vorher keinerlei Kenntnis hatte. Aufgrund einer Einsatzspitze treffen die Polizeikräfte erst ca. 40 Minuten nach dem ersten Status "0" ein.
Kernproblem des Falls:
Potentielle Gefährdung einer RTW-Besatzung durch den Angriff eines wahnhaften Patienten. Der Versuch, die Polizei via ILS zu verständigen, scheitert primär an eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten und wird erst beim zweiten Versuch mit deutlicher zeitlicher Verzögerung durchgeführt. Aufgrund einer Einsatzspitze der Polizei kommt es zu einer zusätzlichen zeitlichen Verzögerung.
Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):
Fehlerhafter Vorgang:
Die verzögerte Verständigung der Polizei bei gleichzeitiger Einsatzspitze sowohl in der ILS als auch in der EZ der Polizei führt zu einem sehr späten Eintreffen von Polizeikräften zu einem Einsatz mit Gefährdungslage für die RTW-Besatzung.
Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von C. Funk und der ILS-AAT-Leitung (F. Dax, T. Drevermann, M. Harrer).
Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.
Im Rahmen eines Notrufs wurde die Einnahme einer höheren Dosis "Tabletten" Thallium(I)-acetat mit jetzigem Erbrechen des Patienten gemeldet. Eine Internet-Kurzrecherche des aufnehmenden ILS-Disponenten ergibt "Globuli" im Kontext des Wortes "Medikament"; im Rahmen der Bearbeitung des Notrufs wird hieraus keine Gefährdung erkannt. Außerdem wurde vom Anrufer eine Dosis von 25 Milligramm genannt statt 25 Gramm, die tatsächlich vom Patienten eingenommen worden waren.
Der durch die alarmierte Rettungsdienstbesatzung kontaktierte Giftnotruf teilte mit, dass die letale Dosis bei Thallium(I)-acetat bei einem Gramm liegen würde und in den ersten Stunden Symptome wie Übelkeit/Erbrechen auftreten würden. Erschwerend hierbei war, dass es bei einer Giftnotrufzentrale zu sehr langen Wartezeiten kam und deshalb eine zweite Giftnotrufzentrale kontaktiert wurde.
Bei Thallium(I)-acetat handelt es sich um einen giftigen Stoff und damit gelten in analoger Anwendung für den Rettungsdienst die Grundsätze nach FwDV 500, nämlich (aus Sicht der Einsatzkräfte) eine Kontamination zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten und eine Inkorporation auszuschließen. Es verbietet sich daher den Giftstoff selbst oder damit belastetes Material (Mageninhalt etc.) zu berühren und damit auch weiter zu verteilen. Eine Inkorporation ist auszuschließen und dazu gehört auch der etwaige Aufnahmeweg über die Haut. Beispielsweise mit dem Handrücken (natürlich mit Schutzhandschuh) sich den Schweiß aus dem Gesicht wischen muss also auf jeden Fall unterlassen werden.
Kernproblem des Falls:
Statt des giftigen Stoffes "Thallium(I)-acetat" wurde durch die ILS nach dem Begriff “Thalliumacetat” recherchiert. (Anmerkung: Mittlerweile, vermutlich durch die vielen Suchanfragen einer Thalliumvergiftung, sieht das Google-Ergebnis hier anders aus. Zum Ereigniszeitpunkt war im Ergebnis aufgeführt: div. chemische Formeln, Globuli, ein Treffer mit Haarausfall und ein Ergebnis für Wiederkäuer.) Deshalb wurde die potentielle Gefahr für die Einsatzkräfte durch die ILS nicht an den Rettungsdienst übergeben.
Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):
Fehlerhafter Vorgang:
Im vorliegenden Fall wurde bei der Notrufabfrage eine falsche Mengenangabe durch den Anrufer genannt und aufgrund des unzureichenden Ergebnisses einer Internetrecherche eine Gefahr durch einen giftigen Stoff nicht an die Rettungskräfte weitergegeben..
Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von L. Fuchs, F. Dax, T. Drevermann und M. Harrer unter Einbeziehung weiterer Fachexperten.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.
Bei der Übergabe eines reanimierten Patienten wurde der aufnehmenden Klinik vom Notarzt der EKG-Ausdruck des Lifepak 15® übergeben mit der Info, dass die Einsatzdokumentation nachgereicht wird. Auf Grund eines unmittelbaren Folgeeinsatzes konnte die Dokumentation erst verzögert nachgereicht werden. Hierbei fragte das Klinikpersonal nach, ob der Patient nicht eine Stunde länger vom Rettungsdienst reanimiert worden sei als bei der initialen Übergabe kommuniziert. Grund für die Nachfrage war eine fehlerhafte Uhrzeit auf dem EKG-Ausdruck, die Uhrzeit am Lifepak 15® ging um eine Stunde nach.
Grund dafür, dass die Uhrzeit am Lifepak 15® eine Stunde nachging und folglich eine falsche Uhrzeit auf dem EKG-Ausdruck angegeben wurde, war eine nicht erfolgte Umstellung von Winter- auf Sommerzeit. Wie vom Berichtenden auch selbst angeführt, könnte eine vermeintlich deutlich längere prähospitale Versorgungszeit eines Patienten prinzipiell Einfluss auf das weitere Vorgehen in der Klinik haben.
Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von Dr. A. Parsch und R. Rauschenberger.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.
Der Notarzt eines NEF wird von der Besatzung des auf derselben Rettungswache stationierten RTW in Kenntnis gesetzt, dass durch die RTW-Besatzung mehrere Notarzteinsätze mit einem anderen Notarzt abgewickelt wurden. Daraufhin fällt auf, dass das NEF auf Status "6" steht - also abgemeldet ist.
Kernproblem des Falls:
Laut dem Notarztdienstplan der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) war der Standort unbesetzt (aus der Meldung geht nicht hervor, ob der online-Dienstplan oder ein Ausdruck genutzt wurden). Aus diesem Grund wurde das NEF durch die ILS offenbar ohne weitere Rücksprache auf "nicht einsatzbereit" (= Status 6) gesetzt.
Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):
Fehlerhafter Vorgang:
Durch die Verkettung mehrerer Fehler ("Schweizer Käse-Modell") kam es zu dem fehlerbehafteten Vorgang, dass das NEF auf Status "6" gesetzt wurde, obwohl der Notarzt im Dienst war:
1) Die Mitarbeitenden der ILS meldeten das Fahrzeug ohne Rücksprache mit der Besatzung ab.
2) Der Notarzt nahm seine Dienstanmeldung gemäß Notarztdienstordnung möglicherweise nicht bzw. nicht korrekt vor.
3) Die Mitarbeitenden der ILS interpretierten einen informativen "Plan" als "Vorgabe".
Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von F. Dax und Dr. C. Markus.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.
Für einen Patienten wurde durch die RTW-Besatzung via Funk über die ILS die Voranmeldung eines Schockraum A durchgegeben. Die ILS gab direkt nach Absetzen der Voranmeldung als Antwort, dass die Belegung des Schockraums möglich sei und durch die ILS vorangemeldet werde. Nach Ankunft des RTW mit Patient in der Klinik stellte sich heraus, dass diese nicht verständigt worden war. Eine kurz vor Eintreffen zusätzlich durch die RTW-Besatzung versandte NIDA-Anmeldung war in der Klinik noch nicht wahrgenommen worden.
Kernproblem des Falls:
Die Voranmeldung in der Klinik wurde durch die ILS vergessen bzw. war aufgrund hoher Arbeitsbelastung in der ILS nicht möglich. Die NIDA- Anmeldung wird derzeit nur als Ergänzung zu einer ILS-Voranmeldung genutzt und kann ein Fehlen der Voranmeldung über die ILS nicht kompensieren.
Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):
Fehlerhafter Vorgang:
Die ILS führte die Voranmeldung des Patienten in der Klinik nicht durch, die RTW- Besatzung fuhr die Klinik ohne Rückbestätigung der ILS an, die NIDA-Anmeldung wurde in der Klinik nicht wahrgenommen.
Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von F. Dax, T. Drevermann und M. Harrer.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.