Aufgrund Nichtverfügbarkeit sowohl des regulären NEF als auch des Ersatz- NEF wurde der ILS ein KTW als NEF- Ersatz gemeldet. Die ILS informiert daraufhin die Rettungswache, dass ein NEF nicht einfach gegen einen KTW getauscht werden könne, weil ein Umschreiben nicht möglich sei. In der Schicht kam es dann zu der Situation, dass der RTW der betreffenden Rettungswache zu einem Notarzteinsatz im Ort alarmiert wurde, das disponierte NEF jedoch aus einem weiter entfernt gelegenen Standort kam, obwohl das „KTW-NEF“ als näher stationiertes Einsatzmittel verfügbar gewesen wäre.
Kernproblem des Falls:
1) Funktion "Fahrzeugtausch" (Einsatzmittel (EM)-Tausch) in der ILS wurde nicht genutzt bzw. funktioniert nicht korrekt.
2) Management von Fahrzeugausfällen wurde nicht durchgeführt. Falls die Funktion EM-Tausch nicht benutzt wird bzw. nicht funktioniert, muss die ILS alternative Wege bereithalten.
3) CRM: In einem intakten Team (und das Team wird hier explizit bereichsübergreifend ILS UND RD gesehen!) muss im Rahmen eines CRM-Bewusstseins eine Lösung gefunden werden.
Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):
Fehlerhafter Vorgang:
Die Verwendung eines KTW als NEF lässt sich in der ILS nicht unproblematisch darstellen, da das Fahrzeug sehr aufwändig "umgeschrieben" werden muss (Fahrzeugtyp, Funkkennung, Erreichbarkeiten, etc.). Ein "Ignorieren" des mit einem Notarzt besetzten KTW führt dazu, dass Notarzteinsätze durch andere (weiter entfernte NEF) abgewickelt werden.
Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von F. Dax, T. Drevermann und M. Harrer.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.
Von einer Nachbar-ILS wird der S-RTW als Transportfahrzeug bei einem Notarzteinsatz angefordert, da dieser der nächste S-RTW ist. Anfahrt einfach ca. 40 km. S-RTW wird zugesagt. Anruf auf der entsprechenden Rettungswache erfolgt, dass die Besatzung eines RTW (Status 2) auf den S-RTW (Status 6) umsteigen soll. Nach 5 Minuten meldet die Besatzung, dass das Fahrzeug nicht einsatzbereit sei, da es leer geräumt ist.
Warum der eigene S-RTW der anfordernden ILS nicht genutzt wird, ist unbekannt.
Kernproblem des Falls:
Der S-RTW wird in der Regelvorhaltung mit eingesetzt. Ist dieser nicht in Dienst (Status 6), muss eine andere diensthabende Besatzung umsteigen. Im vorliegenden Fall hat der Betreiber des S-RTW versäumt die ILS in Kenntnis zu setzen, dass das Fahrzeug generell nicht, auch zum Umsteigen, einsatzbereit ist. Ebenfalls fehlt aber auch ein Ausfall- / Abmeldemanagement in der ILS.
Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):
Fehlerhafter Vorgang:
Weder der diensthabenden Besatzung, die auf den S-RTW umsteigen sollte, noch der Fahrzeug führenden ILS war bekannt, dass das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist. Eine Meldung des Betreibers dieses Sonderfahrzeuges an die ILS und die eigenen Mitarbeiter gibt es nicht.
Erkennbar implementierte Barriere‐/Abwehrmechanismen:
Sowohl die Einsatz führende ILS, als auch die Fahrzeug führende ILS haben schnell miteinander kommuniziert und einen alternativen Plan umgesetzt.
Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von T. Drevermann, F. Dax und M. Harrer.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.
Die ILS alarmiert ein Einsatzmittel (EM) für einen Einsatz. Nahezu gleichzeitig wurde dieses EM für einen weiteren Einsatz durch eine Nachbar-ILS ebenfalls alarmiert.
Das hier dargestellte Fehlerbild gehört in den Bereich der Einsatz-Statusweiterleitung (ESWL).
Das EM wurde durch die EM-führende ILS für einen Einsatz disponiert und alarmiert. Technisch gesehen wurde mit Auslösung der Disposition, der Alpha-Status D (disponiert) im Einsatzleitsystem (ELS) vergeben. Mit der Alarmierung wurde der Alpha-Status im ELS auf A (alarmiert) gesetzt. Beim Wechsel vom Alpha-Status D auf A gibt es ein Zeitdelta von ca. 2-4 Sekunden, das durch die Synchronisierung auftritt. Leider ist dies technisch nicht abstellbar.
Wenn also genau in dieses Zeitdelta eine Disposition durch eine Nachbar-ILS erfolgt, wird das EM auf diesen Einsatz ebenfalls gebucht. Aufgrund einer dezentralen Systemarchitektur der ILS in Bayern wird hier eine Synchronisierung durch die EM-führende ILS ausgelöst. Diese wird technisch gesehen über den Bayern 1 Server im ILS Bayern VPN verteilt und die Nachbar-ILS bekommen dies dann aktualisiert mitgeteilt.
Das hier dargestellte Zeitdelta resultiert aus der Verteilung im Bayern 1 Server und ist technisch nicht lösbar, daher erfordert dies eine aktive Handlung des Rettungsdienst- oder ILS-Personals. Der Ansatz der ILS in Bayern ist in einem lokalen Aufbau der Betriebsinfrastruktur wiederzufinden.
Deshalb gibt es Zeitdelta von 2-4 Sekunden, welche den beschrieben Fall verursacht. Es ist technisch nicht möglich, diese Synchronisierungszeit zu dezimieren, da es dem lokalen Ansatz geschuldet ist.
Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von H. Mielke und R. Köhler.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.
Die Bergwacht wird aufgrund des Meldebildes „bewusstlose Person mit Verdacht auf Kreislaufstillstand“ zu einem Notarzteinsatz auf eine Forststraße alarmiert. Bei Einsatzübernahme durch den diensthabenden Einsatzleiter Bergrettung (EL-BR) läuft bereits die T-CPR. Der EL-BR lässt sich zunächst die Örtlichkeit "Forststraße" von der ILS bestätigen. Dass noch kein Notarzt alarmiert wurde, ist nicht Gegenstand der Unterhaltung, der Disponent wartet auf die entsprechende Anforderung. Erst nach ca. 5 min erfährt der Einsatzleiter dies auf Nachfrage und triggert dann verzögert die Alarmierung von Land-Notarzt und RTW zu dieser problemlos für Straßenfahrzeuge erreichbaren Einsatzstelle. Die ersteintreffende Bergwachtmannschaft, die sich zufällig an einer nahegelegenen Bergrettungswache befunden hatte, ist ca. 4 min vor dem Landrettungsdienst am Patienten.
Eine einsatzstrategisch vergleichbare Konstellation beschreibt eine ähnliche Meldung: Die ILS alarmiert den Einsatzleiter Bergrettung zu einer bewusstlosen Person auf dem Weg zu einer Berghütte, die „bekanntermaßen“ leicht mit dem PKW erreichbar ist. Der EL-BR nahm deshalb an, der Notarzt sei bereits mitalarmiert worden. Die ILS wiederum hat, obwohl klar als RD2 erkannt, gemäß Verfahrensanweisung nur den EL-BR alarmiert und auf weitere Anforderungen gewartet. Dass der zwingend erforderliche Notarzt noch nicht alarmiert war, war nicht Gegenstand des Übergabegespräches. Erst nachdem der EL-BR den Meldenden per Handy erreicht, erfährt er, dass es sich um eine laufende Reanimation handelt. Als er dies an die ILS rückmeldet und nach dem disponierten Notarzt fragt, erfährt er, dass noch kein Notarzt alarmiert sei. Die Verzögerung der Alarmierung von Notarzt und RTW beträgt auch hier etwa 5 min.
Kernproblem des Falls:
Bei zeitkritischem Einsatz mit klarer Notarztindikation im unwegsamen Gelände wird aufgrund eines Kommunikationsproblems zwischen der ILS und dem alarmierten Einsatzleiter Bergrettung die Notarztalarmierung unnötig verzögert.
Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):
Fehlerhafter Vorgang:
Ein ILS-Disponent führt ein Telefonat mit einem Melder und indiziert auf Grundlage der ihm vorliegenden Informationen einen Notarzteinsatz für eine bewusstlose Person. Aufgrund der Einsatz-Örtlichkeit im „unwegsamen Gelände“ alarmiert er den Einsatzleiter Bergrettung. Im Alarmierungs-Gespräch zwischen ILS und EL-BR wird offenbar nicht thematisiert, welche Rettungsmittel bereits alarmiert wurden bzw. dass noch kein Notarzt alarmiert wurde. Die Folge ist, dass es den beiden nicht gelingt, ein gemeinsames und zutreffendes mentales Modell herzustellen:
Ergänzende Anmerkung:
Laut AVBayRDG leitet und koordiniert der Einsatzleiter Berg- und Höhlenrettung den Einsatz im Gebirge, im unwegsamen Gelände und in Höhlen, bis die verletzten, erkrankten oder hilflosen Personen an den Land- oder Luftrettungsdienst übergeben sind (§ 14 (3)). Zwar legt die Alarmierungsbekanntmachung (ABek) unter Punkt 2.4 fest, dass für o.g. Einsätze zunächst die zuständige Bergrettungswache und der EL-BR alarmiert wird, und im Falle des Vorliegens einer Notarztindikation der EL-BR festlegt, welcher Notarzt (Land-, Luft-, Bergrettung) zum Einsatz kommt.
Zugleich aber ist es dem Disponenten gemäß einer Empfehlung des Rettungsdienstausschusses Bayern zu Recht möglich, in Situationen, in denen an Hand des Meldebildes das Einsatzgeschehen völlig klar ist, der Patient dringendst einer notärztlichen Hilfe bedarf (s. Diagnosen Feld 1 der 4-Felder-Matrix), die Lokalität bekannt ist, keine Witterungsgründe dagegen sprechen und ein Absetzen der medizinischen Besatzung sicher möglich ist, bereits parallel zum Einsatzleiter Bergrettung das arztbesetzte (Luft-) Rettungsmittel zu alarmieren (Seite 10 dieser Empfehlung). Falls innerhalb kurzer Frist kein Erstkontakt zum EL-BR hergestellt werden kann, alarmiert die ILS vorläufig die aus ihrer Sicht notwendigen und geeigneten Rettungsmittel (vgl. IMS ID3-2287.10-74 vom 27.12.2013).
Sowohl die Pluralität der Vorgaben als auch der zusätzliche Kommunikationsbedarf bergen Potenzial für die Missverständnisse, wie die hier diskutierten CIRS-Fälle eindrucksvoll demonstrieren:
Im rettungsdienstlichen „Normalfall“ außerhalb unwegsamen Geländes hätte ein vergleichbares Notrufgespräch direkt zu einem „Notarzteinsatz, RD2“ mit entsprechender Alarmierung geführt. Man muss unterstellen, dass dies auch dem EL-BR bewusst ist, der möglicherweise die problemlos zugängliche Einsatzstelle so gut kennt, dass er von vornherein von einer bereits erfolgten RTW- und Notarzt-Alarmierung ausgeht (Stichwort „höchste Dringlichkeit“ im Rahmen der 4-Felder-Matrix, s. oben). Ganz sicher hätte die ILS-seitige Nachfrage „Notarztindikation, welchen Notarzt soll ich alarmieren?“ zur unverzüglichen Klärung beigetragen. Es ist nicht erkennbar, ob und ggf. wann die ILS von sich aus die Notarzt-Alarmierung vorantreibt bzw. vorangetrieben hätte. Aber auch der Einsatzleiter Bergrettung hätte sich hier primär versichern müssen, welche Rettungsmittel bereits alarmiert sind.
Erkennbar implementierte Barriere‐/Abwehrmechanismen:
Die erste Kontaktaufnahme von ILS und EL-BW hat offenbar nicht zu einem gemeinsamen mentalen Modell der Einsatzsituation geführt. Nach der Entscheidungsfindung durch den EL-BR wird die Erstalarmierung jedoch geklärt. Die ILS hat mittels T-CPR das therapiefreie Intervall überbrückt. Durch die Nähe von Bergwachteinsatzkräften kann zudem die Alarmierungsverzögerung teilweise abgepuffert werden.
Es handelt sich bei den beschriebenen Fällen um klassische Schnittstellenprobleme, hier an der Schnittstelle ILS <-> Einsatzleiter, denen am ehesten mit einer standardisierten Kommunikation und der Anwendung von CRM/TRM-Prinzipien beizukommen sein dürfte.
Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet vom Leiter des AAT 7, PD Dr. M. Dittmar, in Abstimmung mit Vertretern der Bergrettung und ILS im AAT von cirs.bayern.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.
Die Fahrzeugbesatzung wird mit einer Heimfahrt aus einer Nothilfe in eine Demenz-Wohngruppe beauftragt. Nach der Nennung des Patientennamens führt eine Pflegekraft die Besatzung zu einem dementen, bettlägerigen und nicht kommunikationsfähigen Patienten. Die Pflegekraft ist sich sicher, dass es sich um den richtigen Patienten handelt. Den Grund für die Behandlung kann sie nicht nennen, da ihre Schicht gerade erst begonnen hätte und die Übergabe lückenhaft gewesen sei. Die Pflegekraft holt die andernorts aufbewahrten Patientenunterlagen. Der auf dem Arztbrief und Transportschein stehende Name stimmt mit dem Patientennamen, welcher von der Leitstelle gemeldet war, überein. Erste Zweifel über die Patientenidentität kommen auf, da der Patientenzustand für das Leben in einer Demenz-WG nicht recht passend erscheint. Beim Überfliegen des Arztbriefes fällt weiterhin auf, dass die Ausführungen nicht zu den offensichtlichen Befunden am Patienten passten. Somit erhärten sich die Zweifel über die korrekte Identität des Patienten. Nach einem Vergleich mit dem Lichtbild der Versicherungskarte kann der Verdacht, dass es sich um den falschen Patienten handelt, bestätigt werden. Der richtige Patient wird in einem anderen Behandlungsraum der Nothilfe aufgefunden und kann nach Hause transportiert werden.
Kernproblem des Falls:
Beinahe-Patientenverwechslung durch Klinikpersonal im Rahmen eines Krankentransports.
Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):
Fehlerhafter Vorgang:
Dem Rettungsdienst wird bei Übergabe vom Klinikpersonal ein falscher Patient zugewiesen. Dies wird u.a. durch die vorliegende Demenz beider involvierter Patienten und die fehlende Patientenkennzeichnung in der Klinik begünstigt.
Ergänzende Anmerkung:
Durch große Aufmerksamkeit der Rettungsdienstbesatzung und dem konsequenten Verfolgen aufkommender Zweifel wird die Beinaheverwechslung rechtzeitig entdeckt. Die Gesundheitskarte mit Foto erlaubt die definitive Identitätsprüfung. Als glücklicher Umstand kommt eine offensichtliche Diskrepanz zwischen den am Patienten offensichtlichen Befunden und den Inhalten des Arztbriefs hinzu.
Die Übergabe des korrekten Patienten an den Rettungsdienst liegt im Verantwortungsbereich der abgebenden Einrichtung, so dass die Fahrzeugbesatzungen im Sinne einer horizontalen, vertraulichen Arbeitsteilung hierauf grundsätzlich vertrauen dürfen. Eine gänzliche Neuermittlung der Personalien durch den RD ist an dieser Stelle abzulehnen und würde ein für das Krankenhaus per se zu forderndes QM in Sachen Patientenidentifikation ad absurdum führen.
Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet vom Leiter des AAT 6/7, PD Dr. M. Dittmar.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.