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Art des Zwischenfalls

Bei einem Verkehrsunfall erlitt eine Person eine schwere Thoraxverletzung, die die präklinische Anlage einer Thoraxdrainage dringend erforderlich machte. Es erfolgte eine Minithorakotomie mit stumpfem Eindringen in die Pleurahöhle. Das Legen der Thoraxdrainage war deutlich erschwert, da auf dem RTW keine Kornzange vorgehalten wurde und auf dem NEF gar kein Material zur Anlage einer Thoraxdrainage vorhanden war. Die Minithorakotomie musste zum Einlegen der Drainage deutlich erweitert werden. Zudem waren die im RTW vorgehaltenen Heimlich-Ventile nicht zu den vorgehaltenen Thoraxdrainagen kompatibel. Das Ventil konnte auch nach Entfernung des Anschlussschlauches nicht auf den Anschluss der Thoraxdrainage aufgesteckt werden, da die Teile nicht größenkompatibel sind. Ein Übergangsstück war nicht vorhanden, so dass die Konnektion mittels eines Fadens gesichert werden musste, wobei zum Annähen der Drainage und zum Sichern des Schlauches nur wenig Fadenmaterial vorhanden war (1 monofiler Faden). Eine Saug- oder sonstige Unterdruckeinheit, die geeignet wäre, den notwendigen Unterdruck an der Thoraxdrainage eines spontanatmenden Patienten aufrecht zu erhalten, wurde auf den Rettungsmitteln ebenfalls nicht vorgehalten.

Ursache

Die Anlage einer Thoraxdrainage in der Präklinik ist eine eher selten durchgeführte, aber dann in der Regel rasch und zwingend indizierte und lebensrettende Notfallmaßnahme. Das dafür notwendige Material muss auf allen Rettungsmitteln vorgehalten werden. Die vorgehaltenen Instrumente, also auch Heimlichventil und Thoraxdrainage, müssen zueinander kompatibel sein oder es müssen geeignete Übergangsstücke vorgehalten werden. Der Rettungsdienstausschuss Bayern hat eine Empfehlung zur Vorhaltung chirurgischer Instrumente auf Rettungsfahrzeugen abgegeben (http://www.aelrd-bayern.de/images/stories/pdf/Empfehlung_Chirurgische_Instrumente.pdf). Diese Empfehlung wurde über die Landesverbände an alle Durchführenden in Bayern verteilt und sollte prinzipiell umgesetzt werden. Abweichungen von den Empfehlungen sind grundsätzlich möglich, solange die dann vorgehaltenen Instrumente zu der genannten Empfehlung gleichwertig sind, und sollten mit dem regional zuständigen ÄLRD abgestimmt werden.

Es stellt sich weiterhin die Frage, ob es im betreffenden RTW eine Checkliste gab und ob eine Überprüfung der Ausrüstung vor Dienstbeginn erfolgte. Es sollte sich auch eine Kornzange (oder zumindest ein gleichwertig verwendbares Instrument) im Thoraxdrainagenset griffbereit befinden, wie auch in der entsprechenden Empfehlung der AG des Rettungsdienstausschusses aufgeführt. Nach Angaben des Meldenden waren seine Hinweise auf die fehlende Kompatibilität bzw. auf die unvollständige Ausrüstung vom Durchführenden bisher nicht berücksichtigt worden.

 

Interventionsmaßnahmen

Bezüglich der Vorhaltung der chirurgischen Instrumente existiert eine Empfehlung des Rettungsdienstausschusses (http://www.aelrd-bayern.de/images/stories/pdf/Empfehlung_Chirurgische_Instrumente.pdf), die eingehalten werden sollte. Falls regional andere Instrumente erforderlich oder gewünscht sind, kann von besagter Empfehlung nur bei Gleichwertigkeit der dann vorgehaltenen Instrumente abgewichen werden. Dabei ist das Kompatibilitätsproblem zwingend zu beachten. Eine ggf. geänderte Vorhaltung muss an alle Mitarbeiter und die Notärzte kommuniziert und z.B. auch in Checklisten zum täglichen Fahrzeugcheck aufgenommen werden. Checklisten stellen generell eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung des Materials auf Vollständigkeit dar und sollten in der täglichen Routine genutzt werden. Die Überprüfung der vorgehaltenen Instrumente und des Verbrauchsmaterials in der täglichen Routine ("Fahrzeugcheck") hat sich inzwischen als selbstverständlich etabliert und sollte ebenso durchgeführt werden. Die regelmäßige Überprüfung des Materials bietet auch eine Möglichkeit, selten gebrauchtes Material kennenzulernen und sich damit außerhalb des Einsatzes vertraut zu machen.

Hinweisen von Beteiligten im Rettungsdienst zu Problemen hinsichtlich der Kompatibilität und zu fehlenden oder fehlerhaften Instrumenten sollte nachgegangen werden. Schon allein aufgrund der Tatsache, dass es in einem Flächenstaat wie Bayern jederzeit möglich ist, dass das NEF vor dem RTW an einer Einsatzstelle eintrifft und die Besatzung des NEF zunächst alleine tätig sein kann, sollte auf den NEF prinzipiell die Ausstattung vorhanden sein, die speziell der Notarzt aufgrund seiner Ausbildung anwenden wird. Abgesehen von der ohnehin vorliegenden Forderung der DIN (DIN 1789 bzw. 75079) erscheint im Falle des Thoraxdrainagensets die zusätzliche Vorhaltung auf dem RTW sinnvoll, da es vorkommen kann, dass bei einem Einsatz zwei Drainagen gelegt werden müssen oder bei Versagen oder technischem Ausfall des einen Sets Alternative und Zeit fehlen, die akute Lebensgefahr anderweitig vom Patienten abzuwenden.

Beim Legen von Thoraxdrainagen handelt es sich um eine in der jeweiligen Situation zeitkritisch einzusetzende Maßnahme, die sowohl die Notärzte als auch das Rettungsdienstpersonal in der Präklinik eher selten durchführen. Die Notfallsituation an sich erzeugt aber aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit gerade beim weniger Geübten einen großen psychischen Druck. Daher sollten diese Maßnahmen regelmäßig geschult und trainiert werden. Entsprechende Schulungen sollten in allen Rettungsdienstbereichen für alle beteiligten Berufsgruppen regelmäßig angeboten werden, auch um Rettungsdienstmitarbeiter und Notärzte mit dem im Rettungsdienst vorgehaltenen Material vertraut zu machen. Dieses kann sich nicht zuletzt aufgrund der unter präklinischen Bedingungen reduzierten Kapazität zur Vorhaltung verschiedener Instrumente vom Material in Kliniken deutlich unterscheiden.

 

Hinweis

Die vorgeschlagenen Interventionsmöglichkeiten wurden von der Steuerungsgruppe von cirs.bayern diskutiert und anschließend nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Bitte beachten Sie, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.

 

Anhang

 

 

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