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Art des Zwischenfalls

Die ILS alarmiert ein Einsatzmittel (EM) für einen Einsatz. Nahezu gleichzeitig wurde dieses EM für einen weiteren Einsatz durch eine Nachbar-ILS ebenfalls alarmiert.

 

Ursache

Das hier dargestellte Fehlerbild gehört in den Bereich der Einsatz-Statusweiterleitung (ESWL).

Das EM wurde durch die EM-führende ILS für einen Einsatz disponiert und alarmiert. Technisch gesehen wurde mit Auslösung der Disposition, der Alpha-Status D (disponiert) im Einsatzleitsystem (ELS) vergeben. Mit der Alarmierung wurde der Alpha-Status im ELS auf A (alarmiert) gesetzt. Beim Wechsel vom Alpha-Status D auf A gibt es ein Zeitdelta von ca. 2-4 Sekunden, das durch die Synchronisierung auftritt. Leider ist dies technisch nicht abstellbar.

Wenn also genau in dieses Zeitdelta eine Disposition durch eine Nachbar-ILS erfolgt, wird das EM auf diesen Einsatz ebenfalls gebucht. Aufgrund einer dezentralen Systemarchitektur der ILS in Bayern wird hier eine Synchronisierung durch die EM-führende ILS ausgelöst. Diese wird technisch gesehen über den Bayern 1 Server im ILS Bayern VPN verteilt und die Nachbar-ILS bekommen dies dann aktualisiert mitgeteilt.

Das hier dargestellte Zeitdelta resultiert aus der Verteilung im Bayern 1 Server und ist technisch nicht lösbar, daher erfordert dies eine aktive Handlung des Rettungsdienst- oder ILS-Personals. Der Ansatz der ILS in Bayern ist in einem lokalen Aufbau der Betriebsinfrastruktur wiederzufinden.

Deshalb gibt es Zeitdelta von 2-4 Sekunden, welche den beschrieben Fall verursacht. Es ist technisch nicht möglich, diese Synchronisierungszeit zu dezimieren, da es dem lokalen Ansatz geschuldet ist.

 

Vom AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahmen

  • Sofern ein Rettungsmittel in einem nicht plausibel erscheinenden Zeitraum (z. B. unmittelbar hintereinander) zwei Alarmierungen zu unterschiedlichen Einsatzorten erhält, ist durch die Besatzung des Rettungsmittels umgehend Kontakt mit der alarmierenden ILS aufzunehmen.

 

Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von H. Mielke und R. Köhler.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.

 

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