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Art des Zwischenfalls

In der ILS ging ein Notruf aus dem eigenen Versorgungsgebiet ein. Der Anrufer übermittelte einen Notfall mit einem Notfallort in einem anderen (nicht an Bayern angrenzenden) Bundesland.
Zunächst bestand die Herausforderung, die für den genannten Notfallort zuständige Leitstelle zu ermitteln. Hierfür wurde sich der Suche in Rescuetrack (Fa. rescuetrack GmbH) bedient. Auf diesem Wege konnte die örtlich zuständige Leitstelle rasch ermittelt werden. In Rescuetrack waren jedoch für diese Leitstelle keine Kontaktdaten hinterlegt. In der EIBA (Einsatzbearbeitungsmaske von ELDIS III BY) wurden ebenfalls keine Kontaktdaten dieser Leitstelle gefunden. Letztlich führte die Suche mittels der Suchmaschine "Google" über einige Umwege zum Ziel und die örtlich zuständige Leitstelle konnte informiert werden.
Durch die Suche entstand ein deutlicher Zeitverlust.

 

Ursache

Kernproblem des Falls:
Veraltete bzw. nicht vorhandene Informationen über die Erreichbarkeiten von bundesdeutschen Leitstellen; eine Suche nach der Erreichbarkeit führt zu einem längeren therapiefreien Intervall.

Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):

  • aufgaben‐ und prozessabhängig:
    • In den bayerischen Leitstellen existieren grundsätzlich Übersichten der Leitstellen anderer Bundesländer. Diese Tabellen sind jedoch aus den Jahren 2011 - 2013 und damit leider in vielen Bereichen nicht mehr aktuell.
    • Die Suche nach der zuständigen Leitstelle über das Produkt "Rescuetrack" funktioniert sehr gut. Wenn die zuständige Leitstelle in diesem Produkt jedoch ihre Kontaktdaten nicht gepflegt hat, kann sie im Bedarfsfall nicht verständigt werden.
  • arbeits‐ und umfeldabhängig:
    • Die Suche über die Internetsuchmaschine "Google" konnte in diesem Fall durchgeführt werden, da der Anruf an einem Einsatzleitplatz angenommen wurde.
      An den Ausnahme-Abfrageplätzen sind in manchen Leitstellen keine Internet-Recherchemöglichkeiten aufgrund fehlender V(Verwaltungs)-LAN-Rechner vorhanden. An einem solchen Arbeitsplatz hätte die zuständige Leitstelle nicht ermittelt werden können und es wäre zu weiterem Zeitverlust gekommen.

 

Vom AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahmen

  • Durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) sollte veranlasst werden, dass (z.B. im Rahmen der Innenministerkonferenz der Länder) ein regelmäßiger Austausch der Erreichbarkeiten von nPOL-BOS-Leitstellen stattfindet.
  • Die Betreiber der Integrierten Leitstellen in Bayern sollten diese Erreichbarkeiten für jeden Mitarbeitenden gut zugänglich bereitstellen. Eine Übernahme der Erreichbarkeiten in das Einsatzleitsystem erscheint hierbei am sinnvollsten, um auch auf Ausnahme-Abfrageplätzen die Information verfügbar zu halten. Die Datenpflege der bundesdeutschen Leitstellen, die nicht an Bayern angrenzen, sollte einheitlich und zentral erfolgen.
  • Bis zum Vorliegen offizieller Verfahrensweisen können auch Internetdienste wie zum Beispiel http://www.bos-atlas.net/ oder eine Suche über eine Suchmaschine im Internet nach der Amtsnummer der betreffenden ILS hilfreiche Unterstützung bieten. Darüber hinaus kann versucht werden, die Vorwahlnummer der betreffenden ILS und 19222 zu wählen. Viele Leitstellen in Deutschland sind hierüber noch erreichbar.

 

Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von F. Dax, T. Drevermann und M. Harrer.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.

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