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Art des Zwischenfalls

Notarzt und NEF-Fahrer als gleiches Team verwenden in zwei kurz hintereinander erfolgenden Einsätzen Morphin. Der Notarzt erteilt im zweiten Einsatz bei einem Pat mit retrosternalen Schmerzen und Dyspoe den Auftrag "zieh mal a Mo auf". Der NEF-Fahrer reicht dem NA eine 2ml-Spritze an. Der NA fragt nach, was das sei, und erhält die Antwort "das Mo". Der Notarzt gibt an, das Medikament verdünnt zu benötigen, der NEF-Fahrer entgegnet: "bei dem Einsatz vorher wolltest Du es pur"

Ursache

Der RD-Mitarbeiter zieht Morphin identisch auf wie beim Voreinsatz angeordnet, also pur. Die Anweisungen des Notarztes sind unklar (keine Angabe einer Dosierung oder Verdünnung), der RA fragt aber auch nicht nach. Positiv ist, dass dann doch kommuniziert und überprüft wurde, und somit das Missverständnis geklärt werden konnte. Dadurch wurde eine potentielle Schädigung des Patienten durch falsche Dosierung behoben. Die Schilderung des Kollegen läßt vermuten, dass kein Standard für Medikamentenverdünnung vorhanden ist bzw. ein evtl. vorhandener Standard nicht von allen Notärzten genutzt wird. Grundsätzlich erleichtert ein Standard zur Medikamentenverdünnung den Rettungsdienstmitarbeitern die Arbeit, indem dann beim Stichwort "nach Standard" klar ist, was der Arzt angereicht haben möchte. Prinzipiell darf der einzelne Arzt bei der Behandlung eines Patienten natürlich immer eine individuelle (vom Standard abweichende) Verdünnung wählen. Eine Empfehlung der ÄLRD ist sicher sinnvoll, aber für den Arzt nicht bindend.

Interventionsmaßnahmen

  • Aufbau einer klaren Kommunikationsstruktur, z. B. durch Team-Trainings: Von einem Einsatz auf den anderen zu schließen, ist nicht möglich. Der NA muss angeben, welche Dosierung / Verdünnung er in dem speziellen Fall haben möchte, und der RA muss beim NA nachfragen, wenn er keine klare Vorgabe bekommt.
  • Eine Empfehlung, z. B. der ÄLRD, sollte als Standard-Verdünnung definiert und an alle RD-Mitarbeiter und NA kommuniziert (vergleiche Empfehlung der AG Medikamentenvorhaltung des ÄLRD-Ausschusses) werden. Diese sollte dann immer so angereicht werden mit der mündlichen Ansage, was in der Spritze enthalten ist (z. B. Morphin 20 mg auf 10 ml verdünnt oder Morphin 2 mg pro ml). Die Spritze wird beschriftet (einheitliche Aufkleber, ebenfalls von der AG Medikamentenvorhaltung propagiert).
  • Sollte der NA,  aus welchem Grund auch immer, vom Standard abweichen wollen, muss er dies aktiv im jeweiligen Einsatz so anordnen und sich vor der Gabe des verdünnten Medikaments vergewissern, dass seiner Anordnung Folge geleistet wurde.

Hinweis

Die vorgeschlagenen Interventionsmöglichkeiten wurden von der Steuerungsgruppe von cirs.bayern diskutiert und anschließend nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Bitte beachten Sie, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.

 

 

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