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Art des Zwischenfalls

Es gehen immer wieder Meldungen bezüglich vertauschten, falsch vorgehaltenen oder unzureichend gekennzeichneten Einweg-Materialien ein. Bei einem Teil der Fälle handelt es sich um Kinder-Material, welches mit Erwachsenen-Material verwechselt wird, z.B. um Inhalationsmasken. Beispielhaft sei auf folgende Meldungen verwiesen:

 

Anmerkung

Es sollte daher bereits bei der Beschaffung solcher Verbrauchs- und Einwegmaterialien auf eine möglichst eindeutige Kennzeichnung geachtet werden, wie sie z.B. hier zu sehen ist:

Wenn eine entsprechende Kennzeichnung nicht lieferantenseitig verfügbar ist, sollte eine geeignete Kennzeichnung (z. B. über farbige Klebepunkte, Beschriftung etc.) vor Ort vom jeweiligen Durchführenden selbst aufgebracht werden. Zu beachten ist jedoch, dass der Einmalartikel durch eine nachträgliche Kennzeichnung weder beschädigt, verändert oder in der Anwendung (sowie ggf. in der Sterilität) beeinträchtigt wird. Ebenso darf die nachträgliche Kennzeichnung nicht die Lesbarkeit von herstellerseitigen Aufdrucken oder Gebrauchsinformationen reduzieren. Es macht dabei aus Gründen der Anwendungshäufigkeit grundsätzlich Sinn, lediglich das pädiatrische Material gesondert zu kennzeichnen.

Ebenfalls sollten die Kolleginnen und Kollegen im Einsatzdienst in geeigneter Form zu diesem Thema informiert und um besondere Beachtung sowie Aufmerksamkeit beim Materialersatz gebeten werden.

 

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