Art des Zwischenfalls
Es wird die Frage aufgeworfen, ob der „Medumat Standard“ der Fa. Weinmann nach Einsatz bei einem COVID-19-Patienten im Air-Mix-Betrieb außer Betrieb genommen werden muss.
Anmerkung
Zum Einsatz von Beatmungsgeräten bei COVID-19-Patienten existieren sowohl seitens der Fa. Weinmann als auch der Durchführenden des Rettungsdienstes entsprechende Empfehlungen.
- Umgang mit WEINMANN-Beatmungsgeräten bei Verdacht auf Kontamination des Geräteinneren mit Covid-19
- Verwendung von N100-Beatmungsfiltern, No-Air-Mix-Modus, Hygienefilter an Beatmungsgeräten - Schreiben BRK