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Art des Zwischenfalls

Bei Medikamenten, die nicht gekühlt gelagert werden können, wurde das - sich daraus ergebende vorgezogene - Verfalldatum per zusätzlichem Aufkleber angebracht. Dies erfolgte jedoch mit relativ großen Aufklebern so, dass das originäre Etikett größtenteils überklebt wurde. Hierdurch war der Medikamentenname schlecht lesbar und es ereignete sich in Folge dessen eine Medikamentenverwechslung.

 

Anmerkung

Bei der Anbringung eines zusätzlichen Etikettes auf ein Medikament müssen die vom Hersteller angebrachten Informationen unbedingt weiterhin erkenntlich bleiben. Insbesondere gilt das für

  • Fertigarzneimittelname
  • Wirkstoff
  • Konzentration
  • Chargenbezeichnung
  • vom Hersteller angegebenes Verfalldatum.

Ist eine flächige Anbringung eines Etikettes aus Platzgründen nicht möglich, kann das Etikett z. B. in Form eines „Fähnchens“ angeklebt werden: es werden ein paar Millimeter des Etikettes direkt auf die Ampulle geklebt und dann die verbleibende restliche Klebefläche aneinander geklebt (s. Beispiel 1 und Beispiel 2). So können trotz kleiner Flächen die notwendigen Informationen angebracht werden, ohne die Herstellerangaben zu überkleben. Durch Anlegen des Fähnchens an die Ampullenform können auch 1 ml-Ampullen durch die flexiblen Schlaufen eines Ampullariums geschoben werden.

Ist ausreichend Platz vorhanden, können die Daten auch direkt per Hand auf das Originaletikett notiert werden (wisch- und wasserfesten Stift verwenden). Bei einigen Umverpackungen gibt es vom Hersteller angebrachte Felder, auf denen das Entnahmedatum sowie das „verkürzte“ Verfalldatum eingetragen werden können (s. Beispiel 3).
Es sollten immer sowohl Datum der Entnahme als auch Datum des neu errechneten Verfalls notiert werden. Nur so kann kontrolliert werden, ob die berechneten Daten plausibel sind. Außerdem darf das neu kalkulierte Datum nie das vom Hersteller angegebene Verfalldatum überschreiten.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es beim gleichen Medikamente vorkommen kann, dass dieses in Abhängigkeit vom Hersteller gekühlt gelagert werden muss, bei einem anderen Hersteller eine Kühlung aber nicht erforderlich ist.
Generell sollte – unter der Voraussetzung, dass das Präparat verfügbar ist und im Kostenverhältnis steht - immer einer ungekühlten Variante Vorrang gegeben werden, um unnötige Fehlerquellen und zusätzlichen Dokumentationsaufwand zu vermeiden.

 

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