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Ergänzung zum Fall am 01.12.2021

Hinweis

Auf Grund aktueller Entwicklungen ist die Meldung mittlerweile überholt. Seitens cirs.bayern werden diesbezüglich keine Aktualisierungen vorgenommen, da es sich nicht im eigentlichen Sinn um einen CIRS-Sachverhalt handelt.

 

Veröffentlichung des Falls am 28.01.2020

Art des Zwischenfalls

Zur Information auch wenn es sich nicht im eigentlichen Sinn um eine CIRS-Meldung handelt:
In einem Schreiben äußert sich das Kraftfahrtbundesamt (KBA) bezüglich Zulassung der Sondersignalanlage Federal Signal Vama Typ LM 500. Laut KBA ist die Nutzung dieses Produkts nicht zulässig, da es nur einen Lautsprecher aufweist.

Anmerkung

Die genannte mobile Sondersignalanlage wird dezentral beschafft und z.B. in ELRD-/OrgL-/ LNA-Diensten eingesetzt. Seitens des Fachbereich Produktentwicklung und Produktqualität (PEQ) wurden die Durchführenden hierzu informiert.

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