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Veröffentlichung des Falls am 04.10.2019

Art des Zwischenfalls

In zwei direkt angrenzenden ILS-Bereichen ist es zu einem Ausfall im Digitalfunknetz gekommen. Die betroffene Tetra-Basisstation (TBS) ist nach anfänglich nur eingeschränkter Funktion in einen Fallback-Modus übergegangen. Ein KTW aus einem angrenzenden ILS-Bereich, mit Fahrziel im betroffenen ILS-Bereich, versuchte Kontakt zur ILS aufzunehmen. Hierbei funktionierte anfänglich die Übermittlung der Statusmeldungen noch, eine verbale Kontaktaufnahme war aber nicht mehr möglich. Nach Beendigung des Transportauftrags nahm der KTW Kontakt zur ILS im Zielgebiet auf. Hierbei erfuhr die Besatzung, dass es zu einem Ausfall im Digitalfunknetz gekommen ist und die Rückfallebene (Analogfunk) in Betrieb genommen wurde.

 

Ursache

Die vom Ausfall betroffene Leitstelle hat die umliegenden Leitstellen vermutlich nicht über den Ausfall informiert. Auch die Inbetriebnahme der Rückfallebene wurde nicht angezeigt.
Ob es eine Verfahrensanweisung bei Ausfall von Kommunikationsinfrastruktur im betroffenen ILS-Bereich gibt, ist nicht bekannt. Bei Ausfall von TBS erfolgt dennoch standardisiert eine Information der AS Bayern an alle Leistellen in Bayern.

  

Vom AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahmen

  • Information an alle benachbarten ILS-Bereiche über den Ausfall im Digitalfunknetz und Inbetriebnahme der Rückfallebene (hier Analogfunk). Ggf. erfolgt dies über ein Standardfaxformular bzw. automatisiert aus dem Einsatzleitsystem als Maßnahme / Aktion.
  • Telefonische Kontaktaufnahme zur Leitstelle über 19222 (CAVE: nicht Vorwahlfrei!) oder 112, wenn es zu Unregelmäßigkeiten im Digitalfunk kommt und eine Kontaktaufnahme über Funk nicht möglich ist.
  • Etablierung eines Notfallmanagementsystems bei Ausfällen im Digitalfunknetz.

 

Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet von den ILS-Vertretern im AAT von cirs.bayern, Fallkoordination S. Glanz und T. Drevermann.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.

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