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Veröffentlichung des Falls am 10.08.2019

Art des Zwischenfalls

Mehrere Rettungsmittel werden zu einem "Ärger-Einsatz Schuss-, Hieb-, Stichverletzung" gerufen. Meldung der Polizei an den ELRD, dass die "Einsatzlage gesichert sei". Daraufhin begibt sich die NEF-Besatzung zu Fuß zur Einsatzstelle, die sie aufgrund dieser Aussage irrtümlicherweise als sichere Einsatzstelle interpretiert.
Bei Eintreffen an der Einsatzstelle befinden sich jedoch mehrere Polizisten noch in einem Handgemenge mit dem gewalttätigen Patienten. Der Patient bedroht die anwesende NEF-Besatzung, dass er sich ihre Namen merken würde und ihre Wohnungen ausfindig machen würde. Dies war möglich, da sich die Namen der Mitarbeiter auf den Namensschildern der Dienstkleidung befanden.

 

Ursache

Kernproblem des Falls:
- Falschverwendung des Fachbegriffs "gesicherte Lage durch Polizeieinsatzkräfte"
- nicht situationsgerechtes Verhalten des ELRD und der NEF-Besatzung

 

Ergänzende Anmerkung:
Der Polizei-Fachausdruck "gesicherte Lage" bedeutete in manchen Bereichen, dass eine vorgenannte Lage durch die Polizei bestätigt wurde und eigene Einsatzmittel vor Ort sind. Seit die Handlungsanweisung Lebensbedrohliche Einsatzlagen LbEL im März 2018 veröffentlicht wurde, gilt bayernweit die Definition, dass in einem gesicherten Bereich = grüne Zone keine Erkenntnisse über eine erhöhte Gefährdung bekannt sind. Die Erwartungshaltung der Rettungsdienstmitarbeiter war es, aus dem Wort "gesichert" abzuleiten zu können, dass hier für sie keine Gefährdung zu erwarten sei.
Der Polizeibeamte, der die Aussage über die gesicherte Lage den Rettungsdienstmitarbeitern mitteilte, hat diesen Begriff daher wohl irrtümlich verwendet, die aktuelle und verbindliche LbEL-Definition war ihm anscheinend nicht bekannt.

 

Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):

  • organisations‐ und managementabhängig:
    • Fachdienstinterne (Polizei, nPOL) Regelungen (LbEL, REBEL) sind noch nicht flächendeckend umgesetzt
  • arbeits‐ und umfeldabhängig:
    • unklare Einsatzsituation, potentiell gefährliche und dynamische Einsatzlage
  • patientenabhängig:
    • gewalttätiger Patient

 

Fehlerhafter Vorgang:
- Fehlverwendung des polizeilichen Begriffs "gesicherte Einsatzlage" durch Polizeieinsatzkräfte
- nicht "LbEL- gerechtes" Verhalten des Rettungsdienstes

 

Vom AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahmen

  • Grundsätzlich soll jede Rettungsdiensteinsatzkraft eine erhöhte Wachsamkeit walten lassen und besondere Anforderungen an den erforderlichen Eigenschutz stellen (10 for 10 Regel!), besonders dann, wenn ein typisches LbEL-Einsatzstichwort "Schuß-, Hieb-, Stichverletzung" kommuniziert wurde. Bei einer dynamischen Lage könnte jederzeit auch aus einem korrekt kommunizierten gesicherten Bereich schnell ein Einwirkungs- oder erweiterter Gefahrenbereich werden.
  • Im Nachgang zu solchen als kritisch zu wertenden Ereignissen sollte das Gespräch mit allen Fachdiensten inklusive der Polizei und der Presse gesucht werden um die Sicherheit aller Einsatzkräfte bei kommenden Vorfällen sicherstellen zu können.
  • Abnehmbare oder abdeckbare Namensschilder erhöhen die Sicherheit der Rettungsdienstmitarbeiter, eine persönliche Identifizierung der Mitarbeiter durch potentiell gefährdende Personen sollte möglichst vermieden werden.

 

Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet vom Leiter des AAT 7, Dr. R. Kaube.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.

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