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Von der Steuerungsgruppe beschlossene Interventionsmaßnahmen

03/2024 

Alarmierung Polizei bei Gefährdung Einsatzkräfte

  • ILS:
    • Verstärkungskonzept bei Einsatzspitzen erstellen bzw. überarbeiten.
    • Verfahrensanweisung bei Nachforderung von Polizeikräften prüfen bzw. erstellen
    • Schnittstellengespräch mit der EZ der Polizei suchen um sicherzustellen, dass bei kritischen Einsätzen schnelle Unterstützung vor Ort ist.
  • ILS und Rettungsdienst:
    • Nutzung des Notrufknopfes am HRT überdenken und in Schnittstellengesprächen mit den Durchführenden des Rettungsdienstes klären.
  • CRM-Grundsätze stärker in den Fokus rücken und ggf. wenn noch nicht implementiert, schulen.

 

Aktueller Standort Einsatzmittel

  • Fordert ein Rettungsmittel während des Transports bzw. ab Status 7 einen Notarzt oder auch andere notwendige Kräfte an, soll der ILS der genaue Standort mitgeteilt werden. Ein automatischer Abgleich des Standortes in ELDIS ist nicht immer möglich oder auch ungenau.
  • Der Standort soll an erster Stelle im Freitextfeld dokumentiert werden, so dass die nachgeforderten Kräfte dies sicher empfangen und lesen können. Der Hinweis, dass sich das nachfordernde Einsatzmittel nicht mehr an der übermittelten Einsatzadresse befindet, soll per Sprache über Funk mitgeteilt werden. Auch kann es sinnvoll sein, dass das nachfordernde Fahrzeug direkt mit den angeforderten Kräften kommuniziert und ggf. einen Treffpunkt ausmacht.
  • Eine Änderung des Einsatzortes in ELDIS für die nachgeforderten Einsatzkräfte wird als nicht sinnvoll erachtet, da hier die Dokumentation und im Folgenden die Möglichkeit der Recherche verfälscht werden.

 

Übermittlung Schlag-/Stichwort an First Responder/Helfer vor Ort

  • Verwendung der "Autosplit"-Funktion in ELDIS III Bayern. Es muss jedoch unbedingt auf die korrekte Programmierung und somit Zuweisung der Funktische geachtet werden.
  • Eine Splittung der First Responder Einheiten soll erst zum Einsatzende erfolgen und somit auch bei der Programmierung des "Auto-Split" in der ILS beachtet werden. Ob der Einsatz dieser Einheit nach der Patientenversorgung zu statistischen Zwecken zum Feuerwehreinsatz umgeschrieben wird, erscheint nachrangig.
  • Ein First Responder wird auf Grundlage Art 2. Abs. 6 ILSG als Bestandteil der Rettungsdienst- Komponente tätig. Unabhängig davon, welche BOS für einen rettungsdienstlichen Einsatz herangezogen wird, sobald diese eine Organisationsform annimmt, die der Genehmigung / Zustimmung des zuständigen ZRF bedarf, ist diese auch im Rettungsdiensteinsatz zu führen. Dies sichert die vollständige Einbindung in die rettungsdienstliche Kommunikation (zum Beispiel die Rückmeldung des First Responders); die Kommunikation mit dem First Responder soll über den RD-Tisch (in der ILS) sowie in der RD-Gruppe (Digitalfunk) laufen, um Wissensdefizite zu verhindern
  • Der Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe stellt im Punkt 4.4 Hinweise zur Alarmierungsschwelle für die Alarmierung einer Ersthelfergruppe dar.
  • Das Einsatzstichwort soll zwingend an sämtliche disponierten Kräfte übermittelt werden. Die Codierung kann ohne viel Aufwand technologisch über das Einsatzleitsystem und alle zertifizierten Schnittstellen übertragen werden (SMS; SDS; eMID; Alarmdurchsagen; uvm.). Für die eingesetzten Kräfte ergibt sich damit bereits ein zweifelsfreier Hinweis auf den Patientenzustand und welche Maßnahmen abgearbeitet werden können/müssen.
  • In speziellen Situation wie Reanimation, Notfall bei Säugling/Kleinkind, Gefährdungslage u. ä. soll durch das ersteintreffende Einsatzmittel umgehend eine erste Rückmeldung geben werden.
  • Bereits auf der Einsatzanfahrt soll bei Unklarheit, welche Einsatzmittel noch alarmiert sind, bei der ILS rückgefragt werden.

 

02/2023

Abmeldung NEF/Notarztdienstplan KVB

  • Fahrzeugabmeldungen sollen seitens der ILS nicht eigenständig vorgenommen werden. Der Status "6" soll ausschließlich von den Besatzungen der Einsatzmittel gesetzt werden.
  • Sofern die ILS eine Fahrzeugabmeldung aus bestimmten Gründen selbst vornehmen muss, ist zwingend Rücksprache mit der betreffenden Besatzung zu halten.
  • Notärzte sind gemäß Notarztdienstordnung (§10, Abs. 2) der KVB verpflichtet, sich bei der ILS anzumelden. Falls anderweitige regionale Vereinbarungen bestehen, sind diese auf Wirksamkeit zu überprüfen.
  • Gemäß derzeit gültiger Notarztdienstordnung (§8, Abs. 4) gibt die KVB den Integrierten Leitstellen einen Notarztdienstplan bekannt. Hierbei sollte allen Beteiligten bewusst sein, dass dies ein PLAN ist und keine für die ILS bindende Vorgabe.

 

11/2022

Klinik-Voranmeldung, z. B. Schockraum

  • Im Rahmen der Prozessüberprüfung sollen die ILS gewährleisten, dass Patientenanmeldungen in Kliniken auch bei hoher Arbeitsbelastung in der ILS gesichert sind. Dies ist unabhängig davon sicherzustellen, ob die Voranmeldung über einen elektronischen Behandlungskapazitätsnachweis oder mündlich durchgeführt wird.
  • Der Prozess soll ggf. so modifiziert werden, dass ein Feedback an die Rettungsdienst-Besatzung (z.B. über FMS- Status "h" oder mündliche Mitteilung) zwingend vorgesehen ist; dies kann als Kontrollmaßnahme wirken.
  • Die Systeme NIDA/Einsatzleitsystem/Behandlungskapazitätennachweis sollten vernetzt werden, so dass eine NIDA-Voranmeldung in der Klinik äquivalent oder als Kontrollmechanismus zu einer ILS- Voranmeldung wahrgenommen werden kann.
  • Die vorangehend genannten Maßnahmen werden in den IVENA-Beirat eingebracht.

 

Notarztalarmierung zum Bergrettungseinsatz

  • Bei zeitkritischem Einsatz mit klarer Notarztindikation soll beim geringsten Zweifel eine niederschwellige Mitalarmierung des nächstverfügbaren arztbesetzten Rettungsmittels erfolgen bis sich der Einsatzleiter Berg- und Höhlenrettung bei der ILS meldet und die definitiv zu entsendenden Einsatzmittel anpasst.
  • Es soll, z.B. unter Nutzung standardisierter Schemata wie SBAR, sichergestellt werden, dass folgende Gesprächsinhalte transferiert werden:
    • eindeutige Benennung der medizinischen Einsatzkonstellation (unverletzt, rein technische Rettung/ Notfalleinsatz/ Notarzteinsatz mit entsprechender Priorität)
    • eindeutige Benennung der bereits erfolgten Alarmierungen und insbesondere auch der noch nicht alarmierten, aber als zwingend erachteten medizinischen Kräfte (insbesondere Notarzt)
    • Betonung der Notwendigkeit, bei akutem, nicht adressiertem Handlungsbedarf bzw. nicht plausibel erscheinenden Konstellationen diese(n) konkret anzusprechen und gemeinsam Lösungen zu finden („Speaking Up“). Dieses „Speaking Up“ sollte selbstverständlicher und wertgeschätzter Teil von Alarmierungsgespräche und laufender einsatzbezogener Kommunikation bis Einsatzende sein.
  • Es erscheint empfehlenswert, eine gemeinsame SOP für den Alarmierungsablauf zu erstellen, zu implementieren und zu beüben.
  • Ergänzend könnte es sinnvoll sein, die sog. Mischgebiete so weit als möglich vorzuplanen. Hierbei ist zu beachten ist, dass die Befahrbarkeit insbesondere nicht oder inkonstant geräumter Forststraßen v.a. in Übergangszeiten durch die ILS praktisch nicht einzuschätzen ist und im Zweifel immer der EL-BR, ausgestattet mit allen erforderlichen medizin-strategischen Informationen, der primäre Ansprechpartner bleiben soll.

 

12/2021

Eindeutige Patientenidentifizierung

  • Sobald geringste Zweifel an der Patientenidentität aufkommen, sind aktive Bemühungen zur Ausräumung dieser Unklarheiten unerlässlich („speaking up“). Besondere Vorsicht ist in diesem Zusammenhang u.a. geboten, wenn
    • der Patient selbst keine Auskunft geben kann
    • der Patient nicht eindeutig gekennzeichnet ist (z.B. durch Patientenarmband)
    • Unterlagen getrennt vom Patienten aufbewahrt werden
    • offensichtliche Kenntnislücken beim übergebenden Personal bestehen
    • das Transportziel bei einer Heimfahrt von der Wohnadresse lt. Gesundheitskarte abweicht und/oder
    • der Patientenzustand nicht zum Transportziel passt.
  • Idealerweise sollte es sich jeder Mitarbeiter zur Gewohnheit machen, vor dem Einlesen der Karte in das elektronische Dokumentationssystem einen prüfenden Blick auf das Patientenfoto zu werfen.
  • Lassen sich die Zweifel nicht befriedigend ausräumen, sollte der Patient nicht übernommen werden.
  • Ebenso soll der Rettungsdienst am Einsatzort soweit möglich die korrekte Patientenidentität prüfen und evtl. Unklarheiten dem Klinikpersonal bei Übergabe mitteilen.

 

02/2020

  • Im RDA-Newsletter soll die Differenzierung Behandlungskapazität vs. Erstversorgung (Diagnostik und/oder Therapie) sowie die korrekte Kommunikation zwischen Rettungsdienst - ILS und zwischen ILS - Klinik erläutert werden.
  • Zudem soll dies seitens der ÄLRD für die Schnittstellengespräche mit den Kliniken aufgenommen werden.

 

Zentraler Behandlungskapazitätennachweis

 

11/2019

Problem mit Rettungstreffpunkten

  • Hierfür soll die Einsatzstatusweiterleitung (ESWL) genutzt werden, diese ermöglicht eine Datenübermittlung des Ereignisses bzw. des in der aufnehmenden ILS dokumentierten Inhalts.

 

 

09/2019

Einsatzlagen mit potentieller Gefährdung des Rettungsdienstpersonals

  • Die LbEL-Ausarbeitung der Anhänge sollte zeitnah fertig gestellt werden; dies wird dem Leiter der AG 7 des RDA übermittelt.
  • Die Thematik soll über den Leiter der AG 7 des RDA an den LAK OrGL kommuniziert werden zwecks Aufnahme in Schulungsunterlagen.
  • Grundsätzlich soll jede Rettungsdiensteinsatzkraft eine erhöhte Wachsamkeit walten lassen und besondere Anforderungen an den erforderlichen Eigenschutz stellen (z. B. 10 für 10-Regel, Nachfrage zur Klärung der aktuellen Situation), besonders dann, wenn ein typisches LbEL-Einsatzstichwort "Schuss-, Hieb-, Stichverletzung" kommuniziert wurde.
  • Die Gestaltung der PSA obliegt den Durchführenden und sollte auch die Möglichkeit bieten, Namensschilder abzunehmen oder abzudecken.

 

Übertragung eines Einsatzes an ein nicht einsatzklares Rettungsmittel ohne Absprache mit der ILS und der ausführenden Besatzung

  • Die Übertragung eines Einsatzes erfolgt ausschließlich durch die ILS.
  • Bei Problemen im konkreten Einzelfall kann dies unter Einbeziehung des ÄLRD geklärt werden; die regionalen ÄLRD haben in jedem Rettungsdienstbereich ein Beschwerde-/Ereignismanagement etabliert.

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