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Veröffentlichung des Falls am 06.04.2019

Art des Zwischenfalls

Patient mit akutem Schlaganfall, durch RTW-Besatzung in nächster Stroke-Unit angemeldet (etwa 20 Minuten Fahrzeit), durch ILS gemeldet das KH sei laut Behandlungskapazitätennachweis aufnahmebereit, daraufhin Start Transport in besagtes KH. Während des Transports nach etwa 10 Minuten Fahrt Rückmeldung durch ILS dass besagtes KH die Aufnahme verweigert, da sie doch nicht aufnahmefähig seien.

 

Ursache

Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):

  • organisations‐ und managementabhängig:
    • Im gesamten System Retttungsdienst sind limitierte Ressourcen verfügbar (Betten, Transportkapazität, ILS-Kapazität)
  • aufgaben- und prozessabhängig:
    • Aus der Meldung ist nicht ganz klar zu erkennen, ob der Einsatz mit oder ohne Notarzt erfolgte. Einerseits kann der Notarzt bei der Wahl des Ziel-Krankenhauses weisungsfrei handeln, andererseits ist die ILS dem RTW-Team gegenüber bezüglich der Wahl des Ziel-Krankenhauses weisungsbefugt, ILS kann aber ein Krankenhaus nicht zur Behandlung zwingen.
    • Auch ist nicht klar erkennbar, aus welchen Gründen die initial angefahrene Klinik die Aufnahmebereitschaft geändert hat.
  • teamabhängig:
    • Kommunikations-Schnittstellen sind immer fehlerbehaftet. In diesem Fall sind an der Kommunikation drei Partner beteiligt, die nicht immer alle den gleichen Informationsstand haben.
  • individuell:
    • Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen sind lokal unterschiedlich ausgeprägt. Lokale Regelungen werden oft als Ergänzung zum Gesetz gesehen, können die gesetzliche Grundlage aber nicht ersetzen.
  • patientenabhängig:
    • Stroke ist eine dringlich und in einer spezialisierten Einheit zu behandelnde Erkrankung, allerdings präklinisch als abklärungsbedürftige Verdachtsdiagnose zu sehen.

Fehlerhafter Vorgang:

  • Spezifisches Zuweisungs- und Verschlüsselungsproblem des zentralen Behandlungskapazitätennachweises
  • Schnittstellenproblematik Krankenhaus/zentraler Behandlungskapazitätennachweis/ILS.
    Hierbei handelt es sich um eine durchaus alltägliche Konfliktsituation. Eine zeitnahe und sogfältige Pflege eines zentralen Bettenkapazitätennachweises ist essentiell.

Erkennbar implementierte Barriere‐/Abwehrmechanismen:
Gut gepflegter Bettenkapazitätennachweis wäre ein solcher Mechanismus, aus der Meldung ist jedoch nicht klar erkennbar, wie es lokal gepflegt wird.

 

Ergänzende Anmerkung:
In der gegebenen Situation handelt es sich um eine klassische Nutzen-Risiko-Abwägung. Diese Abwägung ist bei nahezu jeder Handlung notwendig.
Eine Auswahl der jeweils für die Einzelsituation besten Option unterliegt der menschlichen Entscheidungskompetenz und kann nicht generell algorithmisch festgelegt werden.

 

Vom AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahmen

  • Zeitnahes Einpflegen des tatsächlichen Belegungszustands durch die Krankenhäuser in den zentralen Behandlungskapazitätennachweis, kann jedoch wie oben beschrieben nur die Wahrscheinlichkeit für Problemkonstellationen senken.
  • Es ist verstärktes Augenmerk auf die korrekte und komplette Führung eines Behandlungskapazitätennachweises zu legen.
  • Ggf. Nachverfolgung und Analyse einzelner Fälle unter Einbeziehung der vor Ort Beteiligten, sowie Informationsveranstaltungen zu den bestehenden Regelungen in Bezug auf einen zentralen Behandlungskapazitätennachweis.

 

Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet vom Leiter des AAT 4, Prof. Dr. K.-G. Kanz.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.

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