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Veröffentlichung des Falls am 03.10.2018

Art des Zwischenfalls

Ein Notarzt trifft auf eine Reanimationssituation bei pulsloser elektrischer Aktivität (PEA), die durch das ersteintreffende Rettungsdienstpersonal im automatisierten externen Defibrillationsmodus (AED-Modus) begonnen wurde. Der AED-Modus wird zunächst beibehalten, wobei der Notarzt die lange Analysephase des Gerätes sowie die sich hieraus ergebende Unterbrechung der Herzdruckmassage bei offensichtlich visuell deutlich schneller erfasster, fortbestehender Reanimationspflichtigkeit bemängelt.

Um die Verzögerung zu umgehen, schaltet er das Gerät aus und startet es neu. Die Reanimation wird anschließend im manuellen Modus fortgeführt, wodurch jedoch das Metronom gestoppt wurde. Der meldende Notarzt beanstandet nun, dass die Analysephase des AED-Modus nicht unterbrochen bzw. übersprungen werden kann, um die No-Flow-Zeit zu verkürzen. Auf dieser Grundlage fordert er zusätzlich, dass die Möglichkeit bestehen muss, den AED-Modus unter Beibehaltung der Metronomfunktion zu beenden. Abschließend weist er darauf hin, dass bereits die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stünden, eine Rhythmuskontrolle unter Fortführung der Herzdruckmassage durchzuführen, was für die im Bayerischen Rettungsdienst im Einsatz befindlichen Geräte übernommen werden soll.

 

Ursache

Alle im bayerischen Rettungsdienst vorgehaltenen Monitoring-Defibrillationseinheiten verfügen über einen AED-Modus, der sich jederzeit durch Knopfdruck beenden bzw. unterbrechen lässt, ohne dass das Gerät hierfür abgeschaltet werden muss. Darüber hinaus verfügen alle diese Geräte über eine Metronomfunktion, die ebenfalls zu jedem Zeitpunkt per Knopfdruck aktiviert und deaktiviert werden kann. Das Abschalten und der Neustart des Gerätes erfolgte somit mutmaßlich in Unkenntnis grundlegender Gerätefunktionen und muss als kritisch betrachtet werden, da hierdurch nicht nur die geräteseitige Dokumentation, sondern auch der Reanimationsablauf selbst maßgeblich gestört wurden. Integraler Bestandteil der verpflichtenden Einweisung gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist unter anderem die eingehende Erklärung und Demonstration der Gerätefunktionen. In Anbetracht der Abläufe erscheint daher im vorliegenden Fall die Frage berechtigt, ob der Notarzt ausreichend auf die verwendete Monitoring-Defibrillationseinheit eingewiesen war.

Keine im bayerischen Rettungsdienst vorgehaltene Monitoring-Defibrillationseinheit verfügt über die technischen Möglichkeiten, eine Rhythmusanalyse unter laufender Herzdruckmassage durchführen zu können. Auch eine entsprechende Nachrüstung ist nicht möglich. Die Firma Physio-Control/Stryker gibt auf Nachfrage zwar an, die Technik für ihren vollautomatischen Defibrillator LIFEPAK® CR2 zur zugelassenen Serienreife gebracht zu haben, ein nachträgliches Rollout auf Bestandsgeräte sei aber technisch nicht möglich.

Der AED-Modus soll dem nicht-ärztlichen Personal ein Höchstmaß an Anwendungs- und Diagnosesicherheit bei Durchführung einer im Kern ärztlichen Maßnahme verhelfen, so lange kein Notarzt vor Ort ist. Darüber hinaus geben die Hersteller der im bayerischen Rettungsdienst verwendeten Geräte an, dass die implementierten Analyseverfahren sehr sensitiv sind und auch feine Flimmerrhythmen erkennen können, die bei flüchtiger bzw. unerfahrener EKG-Beurteilung unter Umständen unerkannt bleiben. Ein „Überspringen“ oder „Umgehen“ des Herzstücks dieses Konzepts des AED – der algorithmushinterlegten Rhythmusanalyse – erscheint daher in keiner Weise sinnvoll.

 

Vom AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahmen

  • Die Sicherstellung und Überprüfung der Einweisungen nach MPBetreibV auf die vorgehaltenen Geräte erscheint auch im Notarztdienst dringend geboten.

 

Hinweis

Über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung entscheidet die Steuerungsgruppe im Rahmen einer der nächsten Sitzungen. Anschließend werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Bitte beachten Sie, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.

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