cirs.bayern ist dem Rettungsdienstausschuss nach Art. 10 BayRDG berichts- und rechenschaftspflichtig.
In jeder Sitzung des Rettungsdienstausschusses ist der Leiter der Steuerungsgruppe verpflichtet, einen entsprechenden Sachstandsbericht und Tätigkeitsbericht der Steuerungsgruppe abzugeben.