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Veröffentlichung des Falls am 22.08.2018

Art des Zwischenfalls

Notruf am Berg, eine Person schwerst verletzt. Dann erneuter Notruf mit der Meldung laufende Reanimation. Alarmierung der zuständigen Bergwacht-Einheiten und Einsatzleiter. Dieser forderte einen RTH mit Winde/Tau an. Alle in Frage kommenden bayerischen RTH waren zu diesem Zeitpunkt in anderen Einsätzen gebunden. Deshalb Alarmierung eines österreichischen RTH ("A-RTH"). Die alarmierten Bergwacht-Einheiten waren mittels Fahrzeuge und zu Fuß unterwegs zur Einsatzstelle.

A-RTH im Anflug Einsatzstelle, er drückte einen Sprechwunsch, der regulär über das ELS angenommen wurde, der A-RTH wurde angesprochen. Es kam zu keiner Kommunikation mit dem A-RTH. Trotz verschiedenster Versuche konnte keine Sprechverbindung zwischen RTH und ILS oder sonstigen Einheiten etabliert werden. Wie der Einsatz weiter abgewickelt wurde, ist nicht bekannt.
Vom Melder werden noch folgende Aspekte aufgeführt: Der A-RTH führt aktuell ein Digitalfunk-HRT der Bergwacht mit, um überhaupt eine Möglichkeit der Kommunikation mit bayerischen Einsatzkräften zu haben. Der Betrieb eines HRT innerhalb eines RTH/ITH ist als fragwürdig anzusehen, da es keinerlei Zulassung für diese Art des Betriebs innerhalb eines RTH/ITH gibt.
Seitens des Melders werden in diesem Zusammenhang verschiedene Probleme benannt:
- Ein Hubschraubereinsatz am Berg ohne direkte Kommunikationsmöglichkeit erhöht die Gefährdung für RTH-Besatzung und sonstige Einsatzkräfte, so dass hinterfragt werden muss, ob ein RTH unter diesen Bedingungen überhaupt eingesetzt werden sollte.
- Der Betrieb eines HRT im Hubschrauber wird aus sicherheitstechnischer Sicht als fragwürdig angesehen.
- Es wird die Frage aufgeworfen, wie ein österreichischer Hubschrauberanbieter ein deutsches Digitalfunk-HRT in seinem Besitz haben kann.

 

Ursache

Kernproblem des Falls

Kommunikation mit dem Rettungshubschrauber aus Österreich nicht möglich

 

Fehlerbegünstigende Faktoren (nach London-Protokoll):

  • organisations- und managementabhängig:
    • Keine Regelungen zur Kommunikation bei Einsatz eines österreichischen RTH in Bayern vorhanden oder Regelungen haben nicht gegriffen.
  • aufgaben- und prozessabhäng:
    • Offenbar hatten die Einsatzkräfte initial keine ausreichenden Anweisungen bezüglich der Kommunikationswege erhalten. Nach Ausfall der Kommunikationsmöglichkeiten waren weitere Absprachen hierzu nicht mehr möglich.
  • patientenabhängig:
    • Höchste Eile wegen akuter Lebensgefahr

 

Fehlerhafte Vorgänge:

Der Einsatz eines RTH, mit dem keine Kommunikation möglich ist, sollte kritisch hinterfragt werden.
Derzeit gibt es noch keine Regelung, wie ein deutsches BOS-Funkgerät im grenznahen Gebiet bei ausländischen Betreibern eingesetzt werden darf. Es wird aber an einer Regelung zusammen mit dem BMI gearbeitet. Ein Ergebnis soll demnächst veröffentlicht werden. Die Frage, wie ein RTH aus Österreich in den Besitz eines deutschen HRTs gelangt, lässt sich hier nicht beantworten. Ein österreichischer RTH darf kein Digitalfunkgerät aus Deutschland mitführen, da das Funkgerät nicht die Bundesrepublik verlassen darf. Sollte dieses jedoch genutzt werden, liegt die Verantwortung beim Luftfahrzeugführer. Ein Betrieb eines HRTs innerhalb des RTH kann wie analog des Betriebes innerhalb eines KFZ nicht empfohlen werden. Das entsprechende HRT konnte Statusmeldungen versenden, wahrscheinlich ließ die Signalqualität eine Sprachübertragung nicht zu. Die genaue Ursache kann im nachhinein nicht bewertet werden, dies müsste über die AS-BY eingeleitet werden.

 

Vom AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahmen

  • An der Einsatzstelle könnte die RTH Besatzung auf DMO ("Direct Mode Operation", Direktbetrieb) umschalten. Dies müssten die Einsatzkräfte der Bergwacht auch tun, um eine direkte Kommunikation mit dem RTH führen zu können. Diese Funktion steht auch bei der Nutzung eines österreichischen Funkgerätes zur Verfügung. Hierzu muss am deutschen Funkgerät die Verschlüsselung ausgeschaltet werden und beide Funkgeräte müssen in die EURO-DMO Gruppe schalten.
  • Weiterhin könnte von der ILS geprüft werden, ob eine Kommunikation mittels Mobilfunk (Telefon) mit dem Hubschrauber möglich ist, ggf. über dessen Heimatleitstelle.
  • Ferner könnte der Rettungshubschrauber eine Bergwachteinsatzkraft als Besatzungsmitglied mit HRT aufnehmen (was allerdings nicht die Problematik des HRT-Betriebs im RTH löst).
  • Insgesamt könnten im Grenzgebiet Absprachen zwischen Leitstellen, Bergwacht Bayern und außerbayerischen Rettungskräften (insbes. RTH) über die Kommunikation im Einsatz stattfinden bzw. bestehende Absprachen überprüft werden. Das alleinige Mitführen eines bayerischen HRT scheint keine tragfähige Lösung darzustellen.

 

Hinweis

Über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung entscheidet die Steuerungsgruppe im Rahmen einer der nächsten Sitzungen. Anschließend werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Bitte beachten Sie, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.

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