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cirs.bayern ist weder ein "Kummerkasten" noch eine "Meckerecke" und ist nicht dafür gedacht, Beschwerden, eingetretene Schäden oder Gerätefehlfunktionen zu behandeln.

Insbesondere Meldungen mit folgenden Inhalten können seitens cirs.bayern nicht berücksichtigt/bearbeitet werden:

  • Violation:
    vollständige oder teilweise Missachtung von/Zuwiderhandlung gegen bestehende Regelungen und Vorgaben ohne zwingenden plausiblen Grund (v. a. Gesetze, Verordnungen, ministerielle Schreiben, Gebrauchsanleitungen, Empfehlungen des RDA, medizinische Leitlinien).
  • Beschwerde:
    Berichte über potentielles Fehlverhalten von Personen bzw. Organisationen, die eine detaillierte Klärung des Ereignisses unter Einbeziehung aller Beteiligten erfordern.
  • Beschimpfungen, Beleidigungen, Diskriminierungen:
    Im Gegensatz zu Beschwerden keinerlei sonstiger Inhalt, reiner Angriff auf Personen/Organisationen
  • Schadenmeldungen:
    Erkennbare oder hochwahrscheinliche Schädigung eines Patienten und/oder Mitarbeiters
  • Kritik:
    Allgemeine Kritik über den bayerischen Rettungsdienst bzw. die daran beteiligten Institutionen und Organisationen ohne Bezug auf ein konkretes Ereignis
  • Medizintechnik und Material:
    Meldungen, bei denen ein „Fehler“ im Medikament/(Medizin-)Produkt/Gerät selbst liegt und nicht in dessen Handhabung/Anwendung und die deshalb an externe Stellen gemeldet werden müssen (zuständige Aufsichtsbehörde, Hersteller, …) sowie
    Meldungen zu nicht zentral bestelltem/bestellbarem Equipment ohne erkennbare systemische Komponente
  • Alleinige Verbesserungsidee/Vorschlag:
    Keine Gefährdung erkennbar/nicht sicherheitsrelevant
  • Überlastungsanzeigen bzw. Probleme im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer:
    Hinweise auf arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Ereignismeldung:
    Allgemeine Schilderung einer Thematik ohne Bezug zu einer konkreten Situation und ohne konkrete Patienten-/Mitarbeitergefährdung.

  

Beschwerden, Schadensfälle sowie Gerätefehlfunktionen können leider vom Grundgedanken eines CIRS nicht bearbeitet werden. Im Falle eines eingetretenen Schadens oder einer Gerätefehlfunktion besteht möglicherweise eine  rechtliche Verpflichtung, eine (Schadens-)Meldung innerbetrieblich oder an die zuständige Aufsichtsbehörde abzugeben. Solche Verpflichtungen werden durch eine CIRS-Meldung nicht erfüllt. Bitte beachten Sie die CIRS-Regeln.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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