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Inhaltsbezogenes Update:
Die Empfehlung "Notfallmedikamente & Antidota" wurde am 17.11.2021 bezüglich der Vorhaltung von Magnesiumsulfat-Heptahydrat angepasst. Mittlerweile soll im bayerischen Rettungsdienst verbindlich Magnesiumsulfat-Heptahydrat 2,0 g / 10 ml, im Wesentlichen entsprechend dem Präparat Cormagnesin® 200, mitgeführt werden. Durch die Umstellung (Verdopplung der Wirkstoffkonzentration) konnte eine Halbierung der vorgehaltenen Ampullenzahl erreicht werden, zumal auch diese Präparation zur direkten (langsamen!) i.v.-Applikation zugelassen ist und sich für alle präklinischen Indikationen eignet. Die grundsätzlichen Erklärungen zu Magnesiumsulfat und seinen Darreichungsformen behalten jedoch ihre Gültigkeit.
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Mehrere CIRS-Meldungen weisen darauf hin, dass unterschiedliche Magnesium-Injektionslösungen mit unterschiedlichem Magnesiumgehalt im bayerischen Rettungsdienst in Verwendung sind und es somit zu (Fehl)Dosierungen kommen kann, derer sich der Anwender nicht bewusst ist.

Nach unserem Kenntnisstand werden z. B. die Präparate

  • Cormagnesin® 200 und
  • Mg 10% Inresa

vorgehalten. Jedoch enthält Cormagnesin® 200  die doppelte Menge Magnesium wie Mg 10% Inresa (und entspricht damit nicht der RDA-Empfehlung zu Notfallmedikamenten).

Laut jeweiliger Fachinformation ist angegeben:

  • „1 Ampulle Cormagnesin® 200 zu 10 ml enthält 2,0475 g Magnesiumsulfat-Heptahydrat (entspricht 1.000 mg Magnesiumsulfat, entsprechend 8,3 mmol Magnesium bzw. 16,6 mval Magnesium bzw. 201,9 mg Magnesium).“
  • „1 Ampulle Mg 10 % Inresa mit 10 ml Injektionslösung enthält 1,0 g Magnesiumsulfat-Heptahydrat (MgSO4·7H2O) (entsprechend 4,05 mmol Mg = 98,6 mg Mg).“

Generell sollte Magnesiumsulfat-Heptahydrat als Bezugsgröße für die prozentuale Konzentrationsangabe von parenteralen Magnesiumsulfat-Lösungen herangezogen werden - so ist auch im Europäischen Arzneibuch Magnesiumsulfat-Heptahydrat als Arzneistoff monographiert. Zwar ist bei Cormagnesin® 200 der Inhalt primär als Magnesiumsulfat-Heptahydrat angegeben (ca. 2.000 mg), zu Verwirrung führen kann jedoch zum einen die zusätzliche Angabe „1.000 mg Magnesiumsulfat“ (was eben nicht eine Konzentration von 10% bedeutet, da nicht auf Magnesiumsulfat-Heptahydrat bezogen) sowie die fehlende prozentuale Konzentrationsangabe, stattdessen ist „200“ angegeben, also 200 mg/ml (entsprechend 20 %). Allerdings ist auch in entsprechenden Leitlinien, Publikationen etc. meist nur „Magnesiumsulfat“ aufgeführt, in der Regel beziehen sich die Dosierungsangaben aber auf Magnesiumsulfat-Heptahydrat. Zudem ist die Dosierung auch nicht immer in mmol angegeben, sondern nur in Gramm.

Als Faustregel kann verwendet werden: 1 g „Magnesium“ (korrekt Magnesiumsulfat-Heptahydrat) entspricht 4 mmol Magnesium.

Fazit:

Für den Rettungsdienst sollten Magnesiumsulfat-Präparate mit %-Angaben (statt mg-Angaben) bevorzugt werden, deren Bezugsgröße Magnesiumsulfat-Heptahydrat ist.  

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