Art des Zwischenfalls
Ein RTW der neuesten Generation wurde zu einem Einsatz mit einen schwergewichtigen Patienten disponiert. Dieser Patient konnte zunächst nicht transportiert werden, da entsprechendes und notwendiges Zusatzequipment (Schwerlasttragetuch etc.) nur auf dem S-RTW vorgehalten wird. So musste ein KTW Zusatzmaterial vom S-RTW, der noch vorhanden ist, an die Einsatzstelle verbringen.
Anmerkung
Die neuen Fahrtragensysteme der Rettungswagen (RTW BY 2022) sind wegen der Anforderung der DIN EN 1789 mit einer elektrohydraulischen Beladehilfe ausgestattet, für eine Belastung von bis zu 300 kg Körpergewicht ausgelegt und verfügen zudem über eine klappbare Verbreiterung der Auflagefläche. Sie eignen sich daher auch zum Transport von adipösen Personen. Mittelfristig werden diese RTW flächendeckend auch die Schwerlast-Rettungswagen (S-RTW) ersetzen.
Die aktuell im Zulauf befindliche Version (RTW BY 2022) kann jedoch noch nicht als vollwertiger S-RTW bisheriger Prägung eingesetzt werden, da dieser Fahrzeugtyp als zentral beschaffte Standardbeladung weder eine verbreiterte Vakuum-Matratze noch ein entsprechendes Trage-/Gleittuch mitführt. Dies wird nach heutiger Planung erst bei der Folgegeneration (RTW BY 2023) der Fall sein.
Bis zur flächendeckenden Vorhaltung dieser RTW muss wie bereits bisher, u.a. anhand der individuellen Gegebenheiten im Einsatz, des Patientenzustands und der Ausstattung des eingesetzten RTW über das Vorgehen entschieden und erforderlichenfalls neben weiteren Kräften auch ein S-RTW zum Transport angefordert werden.
Eine zentrale oder allgemein gültige Regelung ist auch hier wegen der heterogenen Rahmenbedingungen vor Ort nicht möglich. Die zugehörigen Abläufe sollten daher grundsätzlich bei der örtlichen Einsatzvorbereitung und der lokalen Nahtstellen-Abstimmung mit den beteiligten Stellen und Einrichtungen (ILS, ELRD, Feuerwehr, etc.) im Vorfeld betrachtet und das Vorgehen fixiert werden.