Veröffentlichung des Falls am 18.07.2020
Art des Zwischenfalls
Ein ITH wurde als Primäreinsatz für eine Notarztverlegung („Postprimäreinsatz“) angefordert. Bei der initialen Alarmierung wurde von der disponierenden Stelle keine Rückrufnummer angegeben, erst auf Nachfrage des ITH wurde die Telefonnummer der anfordernden Klinik mitgeteilt. Im daraufhin folgenden Arzt-zu-Arzt Gespräch stellte sich heraus, dass die Verlegung des Patienten nicht sinnvoll war und daher letztendlich auch nicht durchgeführt wurde.
Der Melder schlägt vor, dass Rückrufnummern bei jeder Verlegung aus einer Klinik angegeben und bei Alarmierung übermittelt werden, so dass vor Start des Rettungsmittels ein (kurzes) Arzt-Arzt Gespräch stattfinden kann.
Anmerkung
Prinzipiell ist im Einzelfall bei Postprimäreinsätzen in der Luftrettung auch jetzt schon ein kurzes Arzt-Arzt Gespräch vor dem Abflug offiziell möglich. So ist es laut oberster Rettungsdienstbehörde zulässig, dass bei Postprimäreinsätzen in der Luftrettung zunächst eine telefonische Vorabinformation zur genaueren Abklärung des Einsatzes und der Einholung weiterer Informationen, die eine gezieltere und schnellere Behandlung ermöglichen, erfolgt, auch wenn dies ein geringfügig verzögertes Ausrücken des Luftrettungsmittels zur Folge hat. Dabei muss einzelfallabhängig eine Abwägungsentscheidung getroffen werden, in die die Dringlichkeit des Transports, die Situation des Patienten in der aktuellen Versorgung sowie der Mehrwert einer vorherigen Absprache einbezogen werden.
Weiterhin ist die optimierte Abfrage und Disposition bezüglich des arztbegleiteten Patiententransports (APT) einschließlich angeforderter Notfallverlegungen derzeit Gegenstand der Weiterentwicklung um den APT.