Veröffentlichung des Falls am 10.03.2020
Art des Zwischenfalls
Es wird in einer Meldung ausgeführt, dass der Vorsichtungsalgorithmus „Modell Bayern“ ein Vorgehen nach ABC beschreibt und daher, wenn genau nach dem Algorithmus verfahren wird, z. B. einem Patienten mit einem A-Problem die Blutstillung einer lebensbedrohlichen Blutung vorenthalten würde. Diese Problematik könne sich auch bei gehfähigen Patienten ergeben, da diese in der Vorsichtung zunächst nicht weiter berücksichtig werden.
Anmerkung
Seitens der AG 7 des RDA Bayern wird diesbezüglich hingewiesen, dass der aktuell für Bayern gültige Vorsichtungsalgorithmus „Modell Bayern“ im Jahr 2014 veröffentlicht wurde. Damals waren Terror - oder Amok-Anschlagsszenarien in Bayern mit einer Vielzahl von schwerstverletzten Patienten eher von abstrakter Art. Das damals uneingeschränkt gültige ABCDE-Schema zur Diagnostik eines Patienten stellte einen sicheren Weg dar, um alle vitale Gefährdungen der Patienten ausreichend zu erfassen. Die zunehmende Häufigkeit des Auftretens von Opfern durch Anschläge mit lebensbedrohlichen Extremitätenblutungen hat eine Anpassung dieser Vorgehensweise nötig gemacht.
Daher wurde das sogenannte „kleine c“ dem ABCDE – Algorithmus vorangestellt. Bei Erkennen einer lebensbedrohlichen spritzenden Extremitätenblutung ist diese unverzüglich zu behandeln, bei Vorliegen einer Bedrohungslage oder eingeschränkter Zugänglichkeit des Patienten vorzugsweise durch Anlage eines Tourniquet, bevor weitere Schritte in der Behandlung folgen sollten.
Diese notwendige Anpassung an aktuelle Entwicklungen wurde im Herbst 2019 durch die RDA-Bildungskommission Rettungsdienst in den Schulungspräsentationen zur MAN – RL 2016 „Grundmodul, Vorsichtung und ersteintreffender Rettungswagen“ dargestellt und den Durchführenden des Rettungsdienstes zugeleitet.