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Veröffentlichung des Falls am 02.03.2020

Art des Zwischenfalls

Ein noch deutlich alkoholisierter Patient sollte vom Rettungsdienst von der Notaufnahme der Klinik nach Hause (dort allein lebend) transportiert werden. Die KTW-Besatzung schätzte jedoch den Patientenzustand so ein, dass dieser nicht allein zuhause gelassen werden kann. Es wird vom Melder die Frage aufgeworfen, inwieweit sich hier eine (Mit-)Verantwortung der Rettungsdienstbesatzung ergibt, falls dem Melder dann zuhause etwas passieren würde und ob der Transport nicht abgelehnt werden müsste.

 

Anmerkung

Der geschilderte Sachverhalt wurde von der obersten Rettungsdienstbehörde wie folgt beantwortet: Der den Krankentransport verordnende Krankenhausarzt verantwortet auch die Entlassungsfähigkeit des Patienten. Der Rettungsdienst muss die weitere häusliche Versorgung nicht prüfen.
Im Übrigen stellt - wie auch vom Melder angemerkt - der Transport eines Betrunkenen nach Hause keine Indikation für einen Krankentransport dar.

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