Veröffentlichung des Falls am 28.02.2020
Art des Zwischenfalls
Es wurde ein Fall gemeldet, bei dem bei Verwendung einer sog. „stichsicheren Venenverweilkanüle“ (laut Melder: Braun Vasofix Safety 14G) trotzdem die Nadelspitze von der automatisch aktivierten Sicherheitsklammer nicht vollständig abgedeckt wurde und eine Nadelstichverletzung nicht ausgeschlossen gewesen wäre. Zugrunde liegt möglicherweise ein Fertigungsfehler oder Materialdefekt.
Dem Melder wurde empfohlen, den geschilderten Sachverhalt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden.
Anmerkung
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Umgang mit jedem kontaminierten Material - hierzu zählt auch das Handling des benutzten Stahlmandrins einer Sicherheits-Venenverweilkanüle - besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit bedarf, um Stichverletzungen (s. auch LGL Bayern) zuverlässig zu verhindern.