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Veröffentlichung des Falls am 18.07.2019

Art des Zwischenfalls

Wiederholt gehen in cirs.bayern Meldungen ein, in denen bemängelt wird, dass durch die vom RDA empfohlene Verwendung von Rückschlagventilen eine Rücklaufprobe und somit Lagekontrolle des i.v.-Zugangs nicht mehr möglich sei.

 

Anmerkung

Die sog. "Rücklaufprobe" ist keine vom Rettungsdienstausschuss oder den ÄLRD Bayern empfohlene Maßnahme, auch ist kein tatsächlicher Beleg für deren Sinnhaftigkeit bekannt. Aus Sicht des Themenfeldes 3 – Ausrüstung, Bevorratung & Beschaffung bietet die Verwendung von Infusionssystemen mit Rückschlagventil hinsichtlich der Patienten- und Behandlungssicherheit klare und weitreichende Vorteile (siehe entsprechende Empfehlung des RDA). Diese werden durch den Wegfall der aus Sicht des Themenfeldes 3 fragwürdigen und nicht hinreichend aussagekräftigen „Rücklaufprobe“ nicht aufgewogen.

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