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Veröffentlichung des Falls am 17.04.2019

Art des Zwischenfalls

Für eine dringende Notarztverlegung wurden ein RTW und ein NEF alarmiert. Beim Eintreffen in der Klinik wurde festgestellt dass eine eingebaute IABP (IntraAortale BallonPumpe) während des Transportes mitgeführt werden muss. Ohne dauerhaften Stromanschluss hätte diese Pumpe eine Laufzeit von 45 Minuten. Die reine Fahrtzeit beträgt bereits über 60 Minuten. Da der disponierte RTW keinen Spannungswandler hatte war es nicht möglich den Akku während der Fahrt zu laden, somit konnte der Transport von diesem RTW nicht übernommen werden. Es musste ein weiterer RTW alarmiert werden, der mit Spannungswandler ausgestattet ist, wodurch es zu einer deutlichen Zeitverzögerung kam.
Als weitere Probleme werden in diesem Fall vom Melder noch die nur povisorisch mögliche Sicherung der IABP und auch die erforderliche Mitnahme eines Klinikoberarztes, der mit der Bedienung des Geräts vertraut ist, angegeben. Der Melder stellt zudem die Frage nach dem Versicherungsschutz für die Mitnahme von externem Personal.

 

Ursache

Abfrage bei Notfallverlegungen:
In diesem Fall wurde von der ILS eine Notarztverlegung disponiert. Ob diese Disposition im gemeldeten Fall angemessen war hängt von sehr vielen Faktoren ab und muss hier als gegeben hingenommen werden. Notarztverlegungen werden gemäß Verfahrensanweisung des StMI analog eines Notarzteinsatzes disponiert. Es besteht also definitionsgemäß Lebensgefahr oder es sind schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten wenn der Transport nicht unverzüglich durchgeführt wird. Notarztverlegungen sollen nur disponiert werden, wenn aus medizinischen Gründen der Zeitverzug bis zum Eintreffen eines Sekundärverlegungsmittels nicht abgewartet werden kann. Ein Arzt-Arzt-Gespräch ist für Notarzt-Verlegungen nicht vorgesehen. Bei den vielen möglichen Fragestellungen, Gerättypen und Konstellationsmöglichkeiten bleibt es fraglich, ob dieses sehr spezielle Problem auch bei konkreterer Abfrage im Vorfeld erkennbar gewesen wäre.
Die Etablierung einer erweiterten Abfrage durch die ILS und/oder die Einführung eines Arzt-Arzt-Gesprächs auch bei Notarztverlegungen wird kontrovers gesehen. Möglicherweise könnten durch eine Einführung Hindernisse für den Transport bereits im Vorfeld erkannt werden. Andererseits sind Notfallverlegungen mit Notarzt nur bei vitaler Indikation oder Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden bei Zeitverzug zu disponieren, sodass die Verzögerung bis zum Zustandekommen und Durchführung des Gesprächs und ggf. längerdauernder Abwägungen und Abklärungen in der Regel nicht als zielführend gesehen werden.
Sowohl bei elektiven als auch bei dringenden arztbegleiteten Verlegungstransporten ist sowohl für die ILS als auch für das anschließend zwingend vorgeschriebene strukturierte Arzt-Arzt-Gespräch jeweils ein Abfrageformular vorgesehen, das auch vorgegebene Fragen zu der für den Transport erforderlichen Therapie und den mitzuführenden Gerätschaften enthält. Mit diesen beiden Abfragen kann die geschilderte Problematik normalerweise jetzt schon im Vorfeld erkannt und abgeklärt werden.
(s. auch Verfahrensregelung arztbegleiteter Patiententransport sowie Empfehlung Notarzt-Verlegungstransporte)

Transportsicherung externer Geräte:
Ganz aktuell wurde im Rettungsdienstausschuss bereits angekündigt, dass künftig alle Bayern-RTW mit einem Universalschienensatz ausgestattet werden. Auch derzeit kann zumindest für geplante Transporte grundsätzlich bereits auf eine Multigerätehalterung (MGH) zurückgegriffen werden. Je RDB wurde mindestens eine MGH für den Transport heimbeatmeter Patienten angeschafft und soll an zentraler Stelle vorgehalten werden. Bestandteil des MGH-Satzes ist auch ein mobiler 12V/230V-Wechselrichter (300 W / 180 W Sinus), welcher ggf. zur Energieversorgung genutzt werden kann. Für die Zukunft lässt sich für diesen speziellen Fall noch feststellen, dass alle RTW seit dem Modelljahr 2017 über einen fest verbauten 1800W-Wechselrichter verfügen.
Wenn in einem Bereich regelmäßig bestimmte externe Gerätschaften vom öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst mitgeführt werden müssen, ist lokal dafür zu sorgen dass diese dann auch in den Fahrzeugen des Rettungsdienstes sachgemäß zu sichern sind. Bei Notfalltransporten bei denen es keine Alternative zum sofortigen Transport gibt darf bei fehlender Verfügbarkeit von entsprechenden Halterungen davon ausgegangen werden, dass auch bei gewissenhafter provisorischer Befestigung der Sorgfaltspflicht genüge getan sein sollte.
Zur Sicherung einer mitzunehmenden IABP muss erforderlichenfalls auf klassische Strategien zur Ladungssicherung im Fahrzeug (Verzurren / Niederzurren mittels Spanngurten im Gepäckfixiersystem / an den Bodenfixierpunkten des RTW) zurückgegriffen werden. Hier ist in erster Linie das mit der Einsatzsituation konfrontierte Personal gefordert, eine allgemeine Aussage kann durch die Vielzahl der potentiell mitzunehmenden Gerätschaften leider nicht getroffen werden.

Versicherung von externem Personal auf einem Rettungsmittel des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes:
Prinzipiell ist jeder in einem Fahrzeug Geschädigte gegen Unfallfolgen im Rahmen der jeweiligen (eigenen und/oder gegnerischen) Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Darüber hinaus ist von vielen Durchführenden eine zusätzliche Insassenunfallversicherung abgeschlossen. Diese besteht dann zusätzlich. Gegebenenfalls besteht für externes Personal auch noch eine Absicherung über dessen Arbeitgeber, z.B. über die Berufsgenossenschaft.

 

Vom AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahmen

  • Es sollte weiterhin von allen Beteiligten darauf hingewirkt werden, dass die Disposition von Notarztverlegungen streng auf Notfallpatienten (akut vital gefährdete Patienten bzw. Patienten bei denen schwere gesundheitliche Schäden befürchtet werden wenn der Transport nicht  unverzüglich durchgeführt wird) begrenzt bleibt und dass in der Regel Sekundäreinsatzmittel eingesetzt werden, bei denen im Vorfeld eine strukturierte Abfrage der ILS und auch ein strukturiertes Arzt-Arzt-Gespräch geführt wird.
  • Zur Erreichung diese Ziels sollte neben individuellen Anstrengungen auch eine Weiterentwicklung des Gesamtsystems „APT“ geprüft werden.
  • Die Kliniken könnten erneut über die Möglichkeiten der verschiedenen Rettungsmittel um den arztbegleiteten Patiententransport und über Möglichkeiten und Grenzen der einzelnen Rettungsmittel informiert werden mit dem Ziel, neben der zeitlichen Dringlichkeit der Verlegung auch die oft bessern Überwachungs- und Therapiemöglichkeiten andere Transportmittel in die Überlegungen mit einzubeziehen.
  • Es könnte nochmals geprüft werden, ob auch bei Notfall-Verlegungen ein Arzt-Arzt-Gespräch geführt werden sollte.
  • Es könnte geprüft werden, ob die Abfrage der ILS angepasst werden kann, um solche und ggf. weitere Probleme bereits vor Alarmierung zu erkennen.

 

Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet vom Leiter des AAT 6, Dr. M. Kraus.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.

 

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