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Veröffentlichung des Falls am 16.03.2019

Art des Zwischenfalls

In mehreren Meldungen wird berichtet, dass dem Rettungsdienstpersonal, das einen Patienten verlegen sollte, eine Übergabe vom Klinikpersonal aus Datenschutzgründen verweigert wurde und zum Teil nur ein verschlossener Arztbrief übergeben wurde. Somit hatte das RD-Personal (nahezu) keine Informationen zum Patienten, der übernommen werden sollte.

 

Anmerkung

Für einen angeforderten Transport eines Patienten müssen dem RD-Personal alle hierfür medizinisch relevanten Informationen seitens der abgebenden Klinik mitgeteilt werden. Dies ist schon aus Gründen eine fachgerechten Versorgung des Patienten unabdingbar und hat insoweit auch erhebliche haftungsrechtliche Relevanz für beide Seiten. Datenschutzgründe der Klinik stehen hier einer Patientenübergabe keinesfalls entgegen. Das Rettungsdienstpersonal darf selbstverständlich auch notwendige Patientendaten aus der Klinik „verarbeiten“. Dies bedeutet nicht, dass der Arztbrief selbst eröffnet werden muss. Hier können auch weitergehende Daten des Patienten enthalten sein, die für die Transport und damit für das Rettungsdienstpersonal keine Bedeutung haben. Wird jedoch eine Übergabe mit den für den Transport relevanten Daten seitens des Klinikpersonals verweigert, muss der Rettungsdienst den Transport ablehnen.

 

Vom AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahmen

  • Information der ÄLRD für die Schnittstellengespräche mit den Kliniken.

 

Diese Meldung wird inhaltlich verantwortet vom Ärztlichen Landesbeauftragten Rettungsdienst, Dr. M. Bayeff-Filloff.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass nicht jede durch ein AAT vorgeschlagene Interventionsmaßnahme auch durch die Steuerungsgruppe unmittelbar beschlossen werden kann. Nach erfolgter Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. deren Umsetzung und unter Berücksichtigung finanzieller oder rechtlicher Aspekte werden nötigenfalls Änderungen innerhalb der beteiligten Organisationen und Institutionen getroffen. Die Steuerungsgruppe ist in einem solchen Fall immer bemüht, durch Abwandlung der Interventionsmaßnahme eine Umsetzbarkeit herzustellen. Leider ist dies jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Bitte beachten Sie auch, dass die Lösungsvorschläge nicht immer bzw. nicht immer zeitnah und in gleicher Form für ganz Bayern umgesetzt werden können.
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit sind die von der Steuerungsgruppe beschlossenen Maßnahmen nicht einzeln bei der jeweiligen Meldung aufgeführt, sondern als Übersicht unter Interventionsmaßnahmen.

 

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