Veröffentlichung des Falls am 17.12.2018
Art des Zwischenfalls
Im Anschluss an eine Übung versuchte der Melder die auf eine der bayernweit einheitlichen Anhängekarten für Verletzte übungsbedingt aufgetragene Beschriftung mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel zu entfernen. Dies führte dazu, dass außer der Beschriftung auch die komplette Bedruckung der Anhängekarte verschwand (s. Foto).
Anmerkung
Laut Angaben der Lieferfirma ist eine Lösungsmittelbeständigkeit bei den Karten weder gegeben noch gefordert. Bei einer Übung sollten daher aus Kostengründen zum Beispiel Übungskarten genutzt werden, die nicht wiederverwendet werden. Im „Echtfall“ ist darauf zu achten, dass die Karten keinen Kontakt zu einem Lösungsmittel haben, eine Wasserbeständigkeit ist gegeben.