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Art des Zwischenfalls

An einer Schaufeltrage im Rettungswagen wurde eine Beschädigung an den Rahmenrohren bemerkt. Ursächlich war offenkundig ein defekter Kantenschutz an der unteren Schaufeltragen-Halterung. Die hinter dem Kantenschutz liegende Edelstahlkante hat in Folge von Pendelbewegungen der Schaufeltrage in der Halterung die Rahmenrohre beschädigt und im beschriebenen Fall „angesägt“ (s. Foto 1 und Foto 2).

 

Anmerkung

Der beschriebene Fall belegt erneut die unbedingte Notwendigkeit eines regelmäßigen und gewissenhaften Material- und Gerätechecks durch die Besatzung.
Im Rahmen der vom Fahrzeughalter oder dessen Beauftragten regelmäßig zu veranlassenden bzw. vorzunehmenden Prüfung und Wartung der Fahrzeuge sollte an den Rettungswagen auch immer der Kantenschutz an der unteren Schaufeltragen-Halterung im Außenstaufach kontrolliert und bei Beschädigung ausgetauscht werden.
Unterbleibt dies und wird zugleich die Schaufeltrage in der Halterung mit den vorhandenen Spanngurten gegen Pendelbewegungen nicht adäquat gesichert, kann es im ungünstigsten Fall zu Materialbeschädigungen an den Kontaktstellen der Schaufeltrage bis hin zur Gebrauchsunfähigkeit kommen.

 

Art des Zwischenfalls

Beim Abgleich einer Einsatzstelle kam es zu Missverständnissen. Die dargestellte Problematik war, dass es in einer Gemeinde A sowohl im Ortsteil B und im Ortsteil C, der auch den Namen der Gemeinde A trägt, eine gleichlautende Straße Hauptstraße gibt. Da den Rettungsdienstmitarbeitern in dieser Kommune diese Problematik bekannt ist, wurde bei der Einsatzübernahme entsprechend nachgefragt, in welchen Ortsteil genau gefahren werden soll. Hier wurde richtigerweise die Empfehlung 8 der RDA-Empfehlung Maßnahmen zur präzisen Einsatzübermittlung und zum sicheren und raschen Auffinden einer Einsatzstelle für den Landrettungsdienst angewendet und erst telefonisch, dann nochmals über Funk nachgefragt. In der ersten Nachfrage per Anruf wurde der Ortsteil B als richtiger Einsatzort benannt, kurz darauf am Funk jedoch die Gemeinde mit dem gleichnamigen Ortsteil C. Da es sich um einen kombinierten Einsatz handelte (Feuerwehr / Rettungsdienst) konnte die Einsatzstelle in Ortsteil B als die richtige Einsatzstelle erkannt werden, da die örtliche Feuerwehr bereits an der Einsatzstelle eingetroffen war.

 

Anmerkung

Die Problematik mit gleichlautenden Straßennamen ist leider ein weiter verbreitetes Dilemma und kann nicht seitens cirs.bayern behandelt werden. Dennoch erachten wir es für notwendig, hier nochmals explizit auf dieses Problem und mögliche Prozesse zu einer Vermeidung der falschen Ortsangabe hinzuweisen.

In dem geschilderten Fall ist positiv anzusehen, dass in der Gemeinde diese Problematik bekannt ist und somit die o.g. RDA-Empfehlung vom Rettungsdienstpersonal angewendet wurde. Jedoch kam es dann zu zwei unterschiedlichen Aussagen der einsatzführenden ILS. Es ist wichtig, im Zweifelsfall nachzufragen, wo genau der Einsatzort ist. Hierzu gehört dann auch, dass zwingend der Ortsteil und nicht die Gemeinde bei dem Datenabgleich der Einsatzstelle angegeben wird.

 

Art des Zwischenfalls

In dem Fall wird berichtet, dass es zu einer Fehleingabe der Einsatzstelle bei einer T-CPR kam. Der richtige Datensatz konnte nicht schnell gefunden werden. Es wurde dann ein scheinbar passender Datensatz erfasst. Dieser befand sich jedoch im Zuständigkeitsbereich einer anderen ILS. Somit handelte es sich nicht um den eigentlichen Einsatzort, so dass dieser nochmals korrigiert werden musste.

 

Anmerkung

Auch wenn das Einsatzleitsystem an dieser Stelle eine konsequente Handhabung bei der Ortsvalidierung erfordert, handelt es sich um bekannte Systembedingung. Dieses Systemverhalten kann durch diverse Schutzmechanismen, die bereits in folgenden Empfehlungen des Rettungsdienstauschuss Bayern veröffentlich wurden deutlich reduziert werden:

  • Empfehlung 5 und 7 aus der RDA-Empfehlung „Maßnahmen zur präzisen Einsatzübermittlung und zum sicheren und raschen Auffinden einer Einsatzstelle für den Landrettungsdienst“ (s. unter Themenfeld & AG 2 - Notruf & Disposition)

Des Weiteren muss immer im Rahmen der strukturierten Notrufabfrage der Einsatzort sicher erfasst werden, bevor die T-CPR begonnen wird, siehe hierzu auch die Empfehlungen "Strukturierte Notrufabfrage" unter Themenfeld & AG 2 - Notruf & Disposition:

  • Empfehlung Schulungsunterlage Notrufabfrage Anlage
  • Empfehlung Strukturierte Notrufabfrage

Zudem sollten systembedingt Hausnummern über das Hausnummernfeld herausgesucht werden und nicht händisch erfasst werden. Hierzu gibt es folgende zwei ähnlich gelagerte Fälle:

 

Art des Zwischenfalls

Es wird berichtet, dass ein eingesetztes Rettungsmittel nicht über Telematik 1 verfügt, sondern über ein an den Digitalfunk angeschlossenes Navigationssystem. Jedoch werden hier unterschiedliche Daten übermittelt, so dass im gemeldeten Fall der Einsatzort nicht erscheint, aber das Routing dorthin funktioniert.

 

Anmerkung

Überwiegend werden Navigationsgeräte, die mit dem Digitalfunkgerät verbunden sind, nicht im öffentlich-rechtlichen Landrettungsdienst eingesetzt. Es empfiehlt sich in diesem Fall, lokal mit der zuständigen ILS einen Datensatz für die Flash-SDS zu vereinbaren, bis es hier eine einheitliche Regelung gibt. Als Hilfe hierfür kann die RDA-Empfehlung „Maßnahmen zur präzisen Einsatzübermittlung und zum sicheren und raschen Auffinden einer Einsatzstelle für den Landrettungsdienst“ herangezogen werden (s. Themenfeld & AG 2 - Notruf & Disposition), und hieraus insbesondere folgende Empfehlungen:

  • Empfehlung 8: Versand einer Flash-SDS, Mindestinhalt soll hier der Einsatzort ein => dies erscheint sowohl auf dem Funkgerät, als auch auf den am Funkgerät angeschlossenen Navigationsgeräten.
  • Empfehlung 14: sieht bereits den Anschluss von Navigationsgeräten an das Digitalfunkgerät vor.
  • Empfehlung 15: beschreibt, dass eine entsprechende Flash-SDS mit Status 3 nochmals an das Einsatzmittel übertragen wird.
  • Empfehlung 16: beschreibt die Erhöhung der Zeichenzahl einer Flash-SDS auf 2000 Zeichen. Dies soll umgesetzt werden, damit alle einsatzrelevanten Daten entsprechend übertragen werden können.

Als einsatzrelevante Daten kann der Datensatz aus der Telematik 1 angesehen werden. Der entsprechende zu übermittelnde Datensatz ist in der Anlage 1 der aktuell gültigen FMS-Richtlinie geregelt.

 

Art des Zwischenfalls

Bei einem beatmungspflichtigen Patienten konnte zunächst keine suffiziente Masken-Beutel-Beatmung durchgeführt werden, da trotz Repositionierung, Doppel-C-Griff und Guedel-Tubus keine ausreichende Dichtigkeit erzielt werden konnte. Erst im weiteren Verlauf wurde die Ursache am Beatmungsfilter entdeckt, es hatte sich dort die Abdeckung des in den Filter integrierten Luer-Lock-Anschlusses (z.B. zur Verbindung einer etCO2-Messung) gelöst und dieser stand somit offen (s. Foto). Durch das Schließen der Abdeckung ließ sich eine ausreichende Dichtigkeit und somit suffiziente Masken-Beutel-Beatmung herstellen.

 

Anmerkung

Die geschilderte Undichtigkeit kann nicht nur bei der Masken-Beutel-Beatmung auftreten, sondern generell bei Verwendung eines Beatmungsfilters. Somit sollte bei entsprechenden Dichtigkeits-Problemen auch bei Verwendung supraglottischer Atemwegshilfen oder des Endotrachealtubus die Abdeckung des Luer-Lock-Anschlusses am Beatmungsfilter überprüft werden.

 

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